Hi,
ich dachte mir da wir hier ja korrekt arbeiten teile ich euch mal meine Lösung des problems von meiner Frage mit, vieleicht kann der ein oder andere das ja gebrauchen denn jeder kann in diese situation kommen.
Also, die von der Arge angebotene arbeitsangelegenheit ist vor dem Gesetz unzumutbar:
-Bei einer beschäftigung in Vollzeit sind 1:30h hin und 1:30h zurück zumutbar, alles andere ist laut DA 27 zu §10 _unzumutbar_. In meinem fall wären es 6 Stunden fahrzeit gewesen.
-Da das Ehe- und Familienleben vor dem Gesetz besondersch geschützt ist (Art.6 GG), ist ein Umzug der Familie oder eines Ehepartners unzumutbar.
Wie man sehen kann hat auch ein Hartz4 empfänger seine Rechte und warum dann diese nicht in anspruch nehmen? Also ich werde mich vollgepackt mit Paragraphen auf dem weg zum Sachbearbeiter machen.
Ich bin auch nur ein Mensch und will das beste für meine Familie.