lese mal im SGB oder schau mal nach was vor dem Gesetz als unzumutbar gilt.
ok, dann schlagen wir mal nach:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0201000
§ 10 Zumutbarkeit
Kapitel (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
Absatz 3. der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
und vor allem:
Absatz 4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.
Ich würde Dir dringendst eine andere Argumentationsstrategie empfehlen. Mit Gesetzen und Vorschriften kennen DIE sich besser aus als Du.
Wilhelm