Hallo Gernot,
[...] Im übrigen gilt eine homosexuelle Lebensgemeinschaft vor dem Gesetz leider nie als eheähnlich, denn das BVG definiert "Ehe" spießerhaft nach wie vor grundsätzlich als eine Verbindung zwischen Mann und Frau.
Guck' mal, du musst das jetzt schon mal vom gesellschaftlichen Standpunkt aus sehen. Dein Mann (so du einen hast) und du, ihr könnt euch auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln - Kinder werdet ihr nicht produzieren. Und genau da liegt der Grund für den ach so wichtigen "besonderen Schutz der Ehe": Ein Staat braucht Bürger, nicht nur heute, sondern morgen auch. Deshalb werden heterosexuelle Paare, die zum Staat gehen und dort sagen, sie wollen für immer zusammenbleiben [1] bevorzugt behandelt - es ist anzunehmen, dass diese Leute über kurz oder lang neue Bürger ausbrüten. Wenn sie's denn doch nicht tun (aus welchem Grund auch immer), hat der Staat sich eben verkalkuliert, sowas kommt vor.
Prinzipiell halte ich diesen Standpunkt (aus der Sicht der Regierung eines Staates) auch für legitim und finde die besonderen Rechte, die Ehepaare eben aufgrund dessen für sich in Anspruch nehmen können, in Ordnung.
Was ich persönlich für sehr wichtig halte, ist die Tatsache, dass Menschen, die eben dieses "große Bekenntnis"[1] vor dem Staat nicht ablegen wollen, zumindest in mancherlei Hinsicht Rechte für sich in Anspruch nehmen können. Das können sie ja auch, nur der Nachweis wird eben ohne das amtliche Papierchen etwas komplizierter.
Auch wichtig ist, dass Menschen, die eben nicht in das "Bürgerbrutstättenförderungskonzept" passen, eben weil sie homosexuell sind, ebenfalls gewisse Rechte in Anspruch nehmen können und auch Verantwortung füreinander übernehmen können - beispielsweise kraft eines öffentlichen Bekenntnisses [1] zueinander. Es ist meiner Ansicht nach immens wichtig, dass ein Paar, gleich welcher Natur, das Recht darauf hat, dass einer für den anderen sorgen darf. Wenn einer krank ist, muss der andere ihn pflegen dürfen. Auch das mit dem Erben von gemeinsamen Gütern ist wichtig - wenn man etwas gemeinschaftlich erwirtschaftet, muss man auch das Recht haben, sich gegenseitig zu beerben. Ich denke, dass da einiges leichter geworden ist für euch mit der Möglichkeit der eingetragenen Lebensgemeinschaft, die ja auch nichts anderes sein soll als [1].
Was jetzt das Ausgangsproblem angeht: Wenn ich davon ausgehe, dass der User aus dem Forum das Problem korrekt geschildert hat, dann wird er eventuell aufgrund des jungen Alters seiner Kinder von der langen Fahrt zur Arbeit verschont bleiben. Eventuell würde einem Ehemann ohne Kinder die Fahrt sehr wohl zugemutet. Möglich, wir werden ja sehen, wie die Angelegenheit sich weiter entwickelt. Ich persönlich begrüße es sehr, wenn Eltern gerade kleiner Kinder da einen gewissen Schutz genießen, denn gerade Kinder in dem Alter, das der User aus dem Forum angegeben hat, brauchen beide Eltern für eine ordentliche Entwicklung und so eine Fahrtzeit würde den Vater doch über Gebühr strapazieren - dann kann er noch nicht mal mehr am Wochenende für seine Famile da sein und das kann's noch nicht mal dann sein, wenn das Gehalt über ein Almosen hinausginge.
So, und nun geh' ich die Treppe putzen. :o)
File Griese,
Stonie
[1] Profan heisst sowas "standesamtliche Eheschließung" ;o)
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It's no use to sit on a fence waiting for the trouble to pass,
'cos sitting on a fence can make you a pain in the ass.
Und im Übrigen
kennt auch Stonie Wayne.