Ich kann nur aus den Erfahrungen meiner Wohnungssuche spechen. Zitat mehrerer Vermieter:
"Bei Leistungsempfängern kann ich sicher sein, dass die Miete durch Überweisung des Amtes pünktlich auf dem Konto ist, bei Ihnen als freiberuflich Tätiger nicht."
Das kommt aus dritter Hand, m.E. sollte der Zweifler gegen die "Erstquelle" Belege beibringen. Die Erstquelle hat so zu sagen den Service. ;)
Gehört sich so und damit auch in die Forums-Charta. :)
Habe jetzt auf die Schnelle auch nur "Kann-Bestimmungen" gefunden ("auf Antrag des Mieters _kann_" LOL), das würde aber meine Aussage belegen:
http://www.hnwg.de/de/service/hartz4/#3 "kann"
http://www.google.de/search?q=Hartz+IV+Miete+Arbeitsagentur&hl=de&start=10&sa=N Viel Spass beim Suchen. ;)