Hallo User aus dem Forum,
Wenn du "Ein User aus dem Forum" bist, dann weißt du doch dass man den bestehenden Tread für solche Rückmeldungen nutzt.
ja, korrekt gesehen ist ein "Doppel/Dreifach-posting" das mehrmalige einstellen der selben frage.
Das ist aber keine frage, sondern wie du schon geschrieben hast eine Rückmeldung die für den einen oder anderen Interessant ist.
Deswegen auch ein neuer Thread.
Also ich würde zumindest an deiner Stelle durch ein Posting im alten Thread sicherstellen, dass auch noch die Tatsache deiner Rückmeldung durch einen Querverweis auf diesen Thread wahrgenommen werden kann, denn zu einer Nichtarchiviertung gibt es leider mitlerweile zu viele Antworten auch hier. Besser wäre es gewesen, wenn du deine Rückmeldung gleich an Ort und Stelle vorgenommen hättest.
Toll, nichteheliche Lebensgemeinschaften werden da wahrscheinlich wieder außen vor bleiben.
Ne, wenn 2 Partner schon länger zusammenleben etc. gilt es vor dem Gesetzt als "Eheähnliche gemeinschaft".
Was die Pflichten, aber nicht was die Rechte angeht. Ich glaube, da bist du nicht richtig informiert. Im übrigen gilt eine homosexuelle Lebensgemeinschaft vor dem Gesetz leider nie als eheähnlich, denn das BVG definiert "Ehe" spießerhaft nach wie vor grundsätzlich als eine Verbindung zwischen Mann und Frau.
Gruß Gernot