Hallo Struppi,
Das ist keine Interpretation, google stellt Regeln auf die für manche ein Hinderniss darstellen können ihre Seiten zu vermarkten.
Es ist keine Regel, die Google aufstellt, es ist doch offensichtlich, dass Suchmaschinen nur solche Angebote durchsuchen können, die auch uneingeschränkt öffentlich einsehbar sind.
Wenn ich nun dahergehe und es technisch so hinbiege, dass der Googlebot meine Inhalte lesen kann, obwohl dafür eigentlich eine Registrierungspflicht erforderlich ist, täusche ich bewusst und vorsätzlich sowohl Google als auch die bei Google Suchenden, d.h. meine potentiellen Besucher, über die Verfügbarkeit meines Angebots. Und genau das bezeichne ich als Betrug, auch wenn es nicht die enge juristische Definition dieses Begriffs erfasst.
Sie täuschen nichts vor, du findest lediglich Inhalte die du erst nach einer Registrierung sehen kannst. Betrug wäre es wenn die nicht vorhanden wären oder Geld kosten.
Doch, sie täuschen mir vor, dass diese Inhalt _ohne Einschränkungen_ lesbar wären.
In dem anderen Posrting an Mathias, geht es nicht um andere Anbieter, sondern darum dass die Werbebranche gewisse Anforderungen stellen, die sich mit einer Regstrierung u.U. erfüllen lassen könnten. Das meine ich mit Markwirtschaftlichen Druck.#
Ob es andere Anbieter, die Werbebranche, der Kaiser von China oder der heilige Sankt Nimmerlein ist, der den Druck ausübt ist völlig egal, denn es entbindet denjenigen in keinster Weise von der Verantwortlichkeit für sein Tun.
Fakt ist das alle Seiten Geld kosten und nicht jeder diese aus Uneigenützungen Gründen betreibet (so wie wir), Fakt ist dass du mit einer Seite die nicht Millionen PIs hat schwer das Geld wieder reinkriegst und offensichtlich gibt es Betreiber die sich dem Druck der Marketingagenturen beugen und mit Hilfe solcher Regstrierungen ihren Werbewert verbessern wollen.
Mir ist völlig klar, welche Motivation hinter solchem Vorgehen steht. Deswegen muss ich das aber noch lange nicht gut heißen und darf dies auch laut sagen.
Ob das sinnvoll ist steht auf einen anderen Blatt, kriminell ist es auf keine Fall, zumindest solange nicht googles Regeln Gesetz werden, was aber mit Sicherheit kommen wird.
Strafbar ist es sicher nicht, da kein Vermögensschaden für den Besucher entsteht. Ob Google oder Mitbewerber zivilrechtlich dagegen vorgehen können, müssten im Zweifelsfall die Juriste bzw. die Gerichte entscheiden.
Schöne Grüße,
Johannes