Roland: Apache Lizenz 2.0

Hallo!

Ich kenn mit mit Lizenzen leider sehr wenig aus, daher meine Frage zur Apache Lizenz 2.0:
Wenn eine Software(1) (PHP-Tool) unter der Apache Lizenz 2.0 steht, darf ich dann eine von mir programmierte, deutlich größere Software(2), die die Software(1) beinhaltet, verkaufen und das duplizieren verbieten?
Darf ich die Lizenz der Software(2) frei wählen?

Reicht es, wenn ich in der Readme.txt folgenden Text schreibe?
"In dieser Software wurde Software(1) vom Author(1) verwendet. Mehr zu Software(1) erfahren sie unter www.software1.de"

Muss ich vor dem verkauf auch offiziell schreiben, das Software(1) verwendet wird?

Danke
Roland

  1. hallo,

    Wenn eine Software(1) (PHP-Tool) unter der Apache Lizenz 2.0 steht, darf ich dann eine von mir programmierte, deutlich größere Software(2), die die Software(1) beinhaltet, verkaufen und das duplizieren verbieten?

    Im Prinzip ja.

    Darf ich die Lizenz der Software(2) frei wählen?

    Ja, wenn es eben _deine_ Softwareentwicklung ist.

    Reicht es, wenn ich in der Readme.txt folgenden Text schreibe?
    "In dieser Software wurde Software(1) vom Author(1) verwendet. Mehr zu Software(1) erfahren sie unter www.software1.de"

    Das reicht vermutlich nicht aus.

    Muss ich vor dem verkauf auch offiziell schreiben, das Software(1) verwendet wird?

    Vermutlich ja.

    Ganz klar ist nicht, was du mit (1) und (2) jeweils meinst. Aber es gibt insbesondere in der Open-Source-Softwarewelt sehr sehr vieles, was auf andere bereits vorhandene Konstrukte "aufsetzt", die unter Umständen unter einer anderen Lizenz stehen. Qt, auf dem KDE aufgebaut ist, hat zum Beispiel eine andere Lizenz als openmotif. Ich brauche aber beides, wenn ich mit xawtv Fernsehen unter Gentoo kucken möchte.

    Open Source darf in anderen Softwarepaketen dann verwendet werden, wenn es eben "open source" bleibt und mit vollständigem Quelltext mitgeliefert wird. Du kannst für dein "Gesamtpaket" eine andere Lizenz wählen, solange dadurch die Lizenz eines verwendeten "Moduls" nicht verletzt wird.

    Grüße aus Berlin

    Christoph S.

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    1. Hallo!

      Darf ich die Lizenz der Software(2) frei wählen?
      Ja, wenn es eben _deine_ Softwareentwicklung ist.

      80% des Codes wird von mir geschrieben sein, 20% aus andren open-source-Projekten (sofern rechtlich richtig).

      Reicht es, wenn ich in der Readme.txt folgenden Text schreibe?
      "In dieser Software wurde Software(1) vom Author(1) verwendet. Mehr zu Software(1) erfahren sie unter www.software1.de"
      Das reicht vermutlich nicht aus.

      Was müsste ich denn da machen?
      Konnte nirgends genaueres finden

      Ganz klar ist nicht, was du mit (1) und (2) jeweils meinst. Aber es gibt insbesondere in der Open-Source-Softwarewelt sehr sehr vieles, was auf andere bereits vorhandene Konstrukte "aufsetzt", die unter Umständen unter einer anderen Lizenz stehen. ...

      Das ist mir klar, aber es wäre dann eben NICHT mehr open source darum geht es. Ich hätte den Auftrag eines Webgrafikers ein spezielles Admintool(MySQL, PHP & AJAX, aber mit speziellen Funktionen, die z.B. Typo3 nicht haben, was aber hier irrelevant ist) zu programmieren, das er dann jedem interessierten Kunden _weiterverkaufen_ kann (ich würde die Rechte abgeben). Die Kunde soll es dann aber _nicht_ weitergeben dürfen.

      Open Source darf in anderen Softwarepaketen dann verwendet werden, wenn es eben "open source" bleibt und mit vollständigem Quelltext mitgeliefert wird. Du kannst für dein "Gesamtpaket" eine andere Lizenz wählen, solange dadurch die Lizenz eines verwendeten "Moduls" nicht verletzt wird.

      Die Frage war ja eben, ob ich durch oben erwähntes Verhalten die Apache Lizenz 2.0 verletzte?
      Naja, bei PHP ist der Quelltext immer verfügbar ;) Wenn ich das Produkt durch einen Obfuscator (benennt var & funktionen zu wilden Namen alla $hfgd7346nfgdg76hjjn7 um) wäre der Quelltext ja offiziell noch immer offen, oder?

      thx
      Roland

      Grüße aus Berlin

      Christoph S.

      1. hallo,

        es gibt insbesondere in der Open-Source-Softwarewelt sehr sehr vieles, was auf andere bereits vorhandene Konstrukte "aufsetzt", die unter Umständen unter einer anderen Lizenz stehen. ...
        Das ist mir klar, aber es wäre dann eben NICHT mehr open source darum geht es.

        Da weiß ich auch nicht mehr viel weiter. Mir ist allerdings bekannt, daß es kostenpflichtige (und sehr hochpreisige) "closed-Source"-Software gibt, die trotzdem beispielsweise gtk+ verwendet (CAD-Programme für Architekturbüros).

        Ich hätte den Auftrag eines Webgrafikers ein spezielles Admintool(MySQL, PHP & AJAX, aber mit speziellen Funktionen, die z.B. Typo3 nicht haben, was aber hier irrelevant ist) zu programmieren, das er dann jedem interessierten Kunden _weiterverkaufen_ kann (ich würde die Rechte abgeben). Die Kunde soll es dann aber _nicht_ weitergeben dürfen.

        Grrrr ... das ist mir zuviel. Also _dein_ Kunde soll es weiterverkloppen können, aber _dessen_ Kunden dürfen das nicht mehr? Neeee, das geht so irgendwie nicht. Jedenfalls nicht _allein_ über die Lizenz, sondern dazu brauchst du dann auch einen entpsrechenden Passus im Vertrag mit deinem Kunden.

        Die Frage war ja eben, ob ich durch oben erwähntes Verhalten die Apache Lizenz 2.0 verletzte?

        Die Antwort war ja eben, daß ich dir die mir bekannten Bedingungen genannt habe, unter denen du die Apache-Lizenz _nicht_ verletzen würdest.

        Naja, bei PHP ist der Quelltext immer verfügbar ;) Wenn ich das Produkt durch einen Obfuscator (benennt var & funktionen zu wilden Namen alla $hfgd7346nfgdg76hjjn7 um) wäre der Quelltext ja offiziell noch immer offen, oder?

        Die "Namen" spielen keine Rolle, solange der komplette Quellcode mit übermittelt wird.

        Aber ich bin kein Rechtsexperte. Es ist richtig, daß du hier im Forum nachfragst, trotzdem wäre dir zu empfehlen, einen auf solche Fragen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

        Grüße aus Berlin

        Christoph S.

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        1. Grrrr ... das ist mir zuviel. Also _dein_ Kunde soll es weiterverkloppen können, aber _dessen_ Kunden dürfen das nicht mehr? Neeee, das geht so irgendwie nicht. Jedenfalls nicht _allein_ über die Lizenz, sondern dazu brauchst du dann auch einen entpsrechenden Passus im Vertrag mit deinem Kunden.

          Das das im Verkaufsvertrag drinnenstehen muss is mir natürlich klar. Was findest du daran denn soo schlimm, nach dem Prinzip funktioniert doch die gesamte kommerzielle Offline-Sortware-Entwicklung!

          Ich bin normalerweise auch für opensource und bastle auch an einigem mit, aber ich muss auch von etwas Leben, das wirst du sicher verstehen.
          Und wenn die Erstellung des Tools z.B. €100,-- kostet, macht es doch Sinn nicht dem ersten Kunden €300,-- zu verrechen und es den anderen zu schenken, sondern bei jedem z.B. €50,-- zu verlangen!?

          Aber ich bin kein Rechtsexperte. Es ist richtig, daß du hier im Forum nachfragst, trotzdem wäre dir zu empfehlen, einen auf solche Fragen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

          Ja, das ist mir klar.
          Aber das macht nur Sinn wenn ich mir (relativ) sicher bin das es ok wäre, andernfalls wäre das ja nur rausgeschmiessenes Geld.

          Vielen Dank für die Hilfe!

          1. hallo Roland,

            Das das im Verkaufsvertrag drinnenstehen muss is mir natürlich klar. Was findest du daran denn soo schlimm

            Da hast du mich mißverstanden. Ich finde daran gar nix "schlimm", ich wollte dich nur darauf hinweisen, daß es zwar ein Ding ist, die Lizenzen für Open Source zu respektieren, aber ein anderes, sich mit seinem "Kunden" über Vertragsbedingungen zu einigen.

            Niemand hat etwas dagegen, wenn es dir gelingt, mit deinem Kunden einen für dich auch finanziell vorteilhaften Vertrag auszuhandeln. Tu das, wo immer du es kannst - ich mache das ja auch.

            Ich bin normalerweise auch für opensource und bastle auch an einigem mit, aber ich muss auch von etwas Leben, das wirst du sicher verstehen.

            Aber ja doch ;-)
            Und ich hätte mich ja jetzt nicht mit einer "Antwort" gemeldet, wenn ich selber nicht auch schon vergleichbare Situationen erlebt hätte.

            Und wenn die Erstellung des Tools z.B. €100,-- kostet, macht es doch Sinn nicht dem ersten Kunden €300,-- zu verrechen und es den anderen zu schenken, sondern bei jedem z.B. €50,-- zu verlangen!?

            Die "Verrechnung" ist völlig wurscht. Ob du eine Million verlangst oder nur zehn Euronen ist egal. Wichtig ist, daß die Open-Source-Teile, die in deiner Entwicklung benutzt werden, Open Source bleiben. Was du selber "dazugetan" hast, darfst du meiner Kenntnis nach unter jede beliebige Lizenz stellen.

            Grüße aus Berlin

            Christoph S.

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            1. Hi nochmal!

              Die "Verrechnung" ist völlig wurscht. Ob du eine Million verlangst oder nur zehn Euronen ist egal. Wichtig ist, daß die Open-Source-Teile, die in deiner Entwicklung benutzt werden, Open Source bleiben. Was du selber "dazugetan" hast, darfst du meiner Kenntnis nach unter jede beliebige Lizenz stellen.

              Ich weiß, dass das z.B. bei der GNU GPL eben nicht der Fall wäre, da müsste dann das ganze Produkt unter der GPL stehen, deshalb war ich mir da nicht sicher...

      2. Das ist mir klar, aber es wäre dann eben NICHT mehr open source darum geht es.

        Was vorher OpenSource war, muss es auch bleiben. Das heisst, du musst den entsprechenden Quellcode inkl. der Lizenz mit ausliefern.
        Ich kenne die Apache-Lizenz nicht, da solltest du evtl. mal dort im Forum nachfragen.
        Grundsätzlich kenne ich aber keine Lizenz, die den Weiterverkauf verbietet, allerdings muss bei einigen Lizenzen der Quelltext mitgeliefert werden (GPL). Bei der LGPL kann für das "Drumherum" eine andere Lizenz gewählt werden, auch CLosedSOurce

        Die Kunde soll es dann aber _nicht_ weitergeben dürfen.

        Das hat nichts mit Open- oder Closedsource zu tun. Auch Opensource darf man nicht ohne weiteres weitergeben, egal ob kostenlos oder kostenpflichtig.
        Wenn du also die Apachelizenz entsprechend erweiterst um einen Passus, das der Kunde lediglich das Recht hat, die Software zu nutzen, evtl. noch selbst anzupassen aber nicht, die Software weiterzugeben, hast du deine Lösung.

        Wenn der Kunde nun das weitergibt, was du nicht selbst geschrieben hast, darf er das. Wenn er aber das weitergibt, was du geschrieben hast, macht er sich strafbar, da er ja nur das Nutzungsrecht aber nicht das Verwertungsrecht besitzt.

        Ich mach es ähnlich, suche mir allerdings vor der Entwicklung die entsprechenden Module in der passenden Lizenz und programmiere nicht erst und mach mir hinterher Gedanken, ob es überhaupt sinnvoll war.

        Es stellt natürlich keine Rechtsberatung da. Lediglich meine eigenen Erfahrungen über die Jahre im Bereich Opensource.