Texter mit x: Klau eines CSS-Designs

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Script-Schnipsel fallen, wenn sie ablauffähigen Code enthalten, immer unter das Programm-Privileg und sind damit geschützt.

Es kommt trotzdem auf die Schöpfungshöhe an. Auch wenn der Begriff als solcher mittlerweile aus dem Gesetz verschwunden ist, ein "Hello world" ist nicht schutzwüdig.

1. "Hello world" ist kein Programm.
2. "Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden." Quelle § 69a UrHG