PS:
und auch nicht mit dem Wort "banal", sondern sicherlich mit der fehlenden Schöpfungshöhe, resultierend aus mangelnder Individualität oder weil das Programm keine geistige Schöpfung ist. q.e.d.
Das was man unter Schöpfungshöhe versteht, ist ein relativ hohes Kriterium und mit Programmen, die nach formalen Regeln erstellt werden, wenn überhaupt nur übermäßig schwer zu erreichen. Aus diesem Grund, wird nicht auf die Schöpfungshöhe abgestellt. Falls von der Rechtsprechung eine weitere Grenze, hier "banal" anzuwenden wäre, dürfte die nicht mit der Grenze "gerade noch keine Schöpfungshöhe" zusammenfallen, sonst wären manche Programme die vermutlich selbst Du für schutzwürdig hältst nicht geschützt.