Hi,
Es soll ein BGH-Urteil geben, nachdem völlig banale Programme nicht geschützt sind.
Ja, warum würde mich das jetzt so gar nicht überraschen? =;-)
Das Urteil kann ich nur nicht finden und auch nur einen Verweis darauf. Aber angenommen es gäbe
so ein Urteil, es gibt ein breites Spektrum zwischen "nicht mehr banal" und "noch nicht die Schöpfungshöhe habend".
Ich würde wetten, das Gericht begründet den fehlenden Urheberrechtsschutz nicht mit dem Hinweis "das ist gar kein Programm", und auch nicht mit dem Wort "banal", sondern sicherlich mit der fehlenden Schöpfungshöhe, resultierend aus mangelnder Individualität oder weil das Programm keine geistige Schöpfung ist. q.e.d.
Gruß, Cybaer
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Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)
Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)