Hi,
Umso erstaunlicher, daß Du meine Einschätzung dann nicht teilst.
Es wird nicht verwundern, daß ich das nicht nachvollziehen kann.
Die Zweckbestimmung des UrhGs ist *nicht*, *jeden* Rotz zu schützen. Da sind wir uns wohl einig. Nicht einig, ob das auch für Programme gilt (egal ob hingerotzt, oder eine Schöpfungshöhe erreicht wurde).
Eine Dateieindung sagt, wie ITlern in Allg. und Webdesigner im Bes. bekannt sein müßte, nichts über den Inhalt einer Datei aus.
Weshalb Du mit eine EXE argumentierst?
Eine Dateiendung .exe macht keine EXE. Ich habe es als Kurzform für Executable verwendet. Genauso wie ein .php kein PHP-Programm ausmacht. Aber bei beiden, .php und .exe behandelt ein "schlechter" Server/ein schlechtes OS die Dateien erstmal so. Muß aber nicht sein - sagt auch nichts über den tatsächlichen Dateityp aus.
Demnach wäre auch der Inhalt eines leeren Blatt Papiers ein Programm aber es wird mich nicht verwundern, wenn Du das nicht nachvollziehen kannst.
Ein "leeres" EXE ist immer noch ein Programm - halt das "Grundgerüst" des Compilers, bzw. das, was das OS minimal benötigt.
Also bleiben die Antwortmöglichkeiten, Du hast den Faden verloren oder Du drehst dich im Kreis, übig.
Es bleiben nach wie vor die Antwortmöglichkeiten: Du meinst, das UrhG legt fest, daß *jedes* Programm geschützt ist (wobei noch nicht geklärt ist, wann deiner Vorstellung nach ein Programm ein Programm ist), und ich meine, daß das UrhG nicht jedes Pogramm schützt, sondern nur schützenswerte (wobei im Einzelfall ein Gericht zu entscheiden hat, ob ein strittiges Programm schutzwürdig ist oder nicht).
Diese beiden Meinungen stehen diametral zueiander.
Damit ist alles gesagt.
Gruß, Cybaer
Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)