Hi,
Ich versuche es noch mal kurz zu erklären.
Werke sind nur als persönliche (eigene) geistige Schöpfungen geschützt, wobei Schöpfungshöhe in dem Begriff Werk schon eingeschlossen ist.
Ich wiederhole einfach kurz das Zitat aus dem UrhG vom Beginn unserer Diskussion:
"Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind."
Aber das spielt ja ohnehin keine Rolle, wenn Du sagst, daß etwas gar kein Computerprogramm ist.
Dazu kann ich mich aber nicht mehr äußern, da ich immer noch keine Definition habe, wann ein Computerprogramm ein Computerprogramm ist.
Auf Individualität kommt es nicht an, es könnten auch zwei Urheber unabhängig voneinander zwei identische Werke schaffen
Supi! Ich habe das Urheberrecht an meinem Werk, aber wenn ein andere zufällig aber total unabhängig von mir ein identisches schafft, dann muß mich das nicht tangieren. Ich habe an meinem Werk die Rechte, er an seinem (identischen) ebenso.
Grandios! Da werden sich die Chinesen aber freuen ... %-))
Gruß, Cybaer
Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)