PS:
So ist es. Wenn der andere es aber nicht so entspannt sieht, könnte es zu Beweisproblemen kommen aber die gibt es irgendwie immer.
Da bei "banalen" Programmen, der Richter der Aussage des Verklagten, er habe das Programm unabhängig geschaffen, viel eher glauben wird als bei nicht "banalen" Programmen, hat sich aus so einem Urteil vielleicht die Vorstellung ergeben, "banale" Programme wären nicht geschützt. So eine pauschalisierende Fehlinterpretation eines Urteils, wäre nach meiner Beobachtung jedenfalls keine Seltenheit.