Tachchen!
Das Briefgeheimnis soll ja _Persönlichkeitsrechte_ schützen.
Nein soll es nicht, außerdem endet es beim Empfänger und gilt nur für verschlossene Briefe und nicht für Emails.
Diese sehr schräge Aussage wird nur richtig, wenn du ausschließlich
§ 202 StGB betrachtest.
Das ändert aber natürlich überhaupt nichts daran, dass die Veröffentlichung
von Briefen Persönlichkeitsrechte verletzen kann und man sowas darum in der
Regel besser lässt. Neben dem Strafrecht hat der liebe Gott nämlich noch das
Zivilrecht geschaffen ... weil ihm das Strafrecht zu lasch war. :-)
Gruß
Die schwarze Piste