Texter mit x: Empfangene (SPAM) Mails veröffentlichen

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Hättest du mit mir über Brief- vs. Postgeheimnis sprechen ...

...wollen

Ich will, solange nicht nötig, bestimmt nicht zwei Dinge gegenüberstellen, die für die Fragestellung beide irrelevant sind.

... und die Frage, ob es sinnvoll ist, diese Diskussion in diesem Umfeld zu führen

Welches Umfeld, wenn nicht das wo etwas falsches behauptet wird, soll denn das geeignete Umfeld sein um das zu bemängeln. Daß eine derartige Diskussion daraus geworden ist, ist unnötig.

Das Briefgeheimnis besteht ausschließlich aus dem § 202 StGB.

[Art. 10 GG] Selbst wenn er inhaltlich relevant wäre, wäre er für die Fragestellung irrelevant siehe, Art. 1 Abs. 3.

Spätestens nach diesen beiden Zitaten in der Addition sollte aber wohl
klar sein, dass deine Argumentation in sich erst einmal widerspruchsfrei
werden sollte dafür. ;-)

Ich kann keinen Wiederspruch erkennen, kannst Du ihn benennen?

(Dass Dritte aus dieser Diskussion nun endgültig nichts mehr ziehen können,
macht das hier zudem noch zum falschen Ort dafür, aber das ist ein anderes
Thema.)

Jeder, der, vielleicht aufgrund deiner Aussage, auf die Idee kommt, gegen eine wie oben beschrieben geartete Veröffentlichung auf Basis des Briefgeheimnisses vorzugehen, kann daraus was ziehen.