Tachchen!
Hättest du mit mir über Brief- vs. Postgeheimnis sprechen und die Frage,
ob es sinnvoll ist, diese Diskussion in diesem Umfeld zu führen, hätten
wir sicherlich einen gemeinsamen Nenner finden können.
Das Briefgeheimnis besteht ausschließlich aus dem § 202 StGB.
[Art. 10 GG] Selbst wenn er inhaltlich relevant wäre, wäre er für die Fragestellung irrelevant siehe, Art. 1 Abs. 3.
Spätestens nach diesen beiden Zitaten in der Addition sollte aber wohl
klar sein, dass deine Argumentation in sich erst einmal widerspruchsfrei
werden sollte dafür. ;-)
(Dass Dritte aus dieser Diskussion nun endgültig nichts mehr ziehen können,
macht das hier zudem noch zum falschen Ort dafür, aber das ist ein anderes
Thema.)
Gruß
Die schwarze Piste