hotti: Empfangene (SPAM) Mails veröffentlichen

hi,

werde ich damit Äger bekommen, wenn ich das mache?

Sinn/Warum: Besucher können ihre Mails dagegen abgleichen ob SPAM.

Viele Grüße,
Hotte

  1. Hello,

    was nützen Dir die Mails?
    Die sind ja beliebig fälschbar.
    Besser wären die betroffenen Logbucheinträge deines Mailservers.

    Und was die Mails betrifft...
    Du kannst doch dazu schreiben: Habe herrenlose eMail auf meinem Server gefunden, die ich gerne zurückgeben möchte. Eigentümer möchte sich bitte melden beim Fundbüro in der XY-Straße ;-))

    *grins*

    Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

    Tom vom Berg

    --
    Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
    1. Hello,

      Und was die Mails betrifft...
      Du kannst doch dazu schreiben: Habe herrenlose eMail auf meinem Server gefunden, die ich gerne zurückgeben möchte. Eigentümer möchte sich bitte melden beim Fundbüro in der XY-Straße ;-))

      Hmm, ja, das ist es ja. Herrenlos ist die Mail nicht, sie ist bei mir gelandet.... eigentlich bin ja ich dann der Eigentümer und kann damit machen, was ich will.

      Mein Gott, manche Mails, die wirken ja sowas von armseelig. Ich möchte denen ein Denkmal setzen.

      Noch irgendwelche Einwände?

      Viele Grüße,
      Hotte

  2. Tachchen!

    werde ich damit Äger bekommen, wenn ich das mache?

    Das Briefgeheimnis soll ja _Persönlichkeitsrechte_ schützen.
    Und welche _Person_ soll sich denn melden und verletzt fühlen?

    Erstens kann niemand glauben, dass die unterschreibende Person
    wirklich existiert und/oder die Mail geschrieben hat ... zweitens
    wäre es ggfs fast wünschenswert, die Person meldete sich entrüstet,
    dann hätte man endlich mal jemanden für eine Unterlassungsklage.
    Den Schadensersatz für die Persönlichkeitsrechtsverletzung übernimmt
    dann im Zweifel gerne deine örtliche Verbraucherzentrale. ;-)

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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    1. Tachchen!

      mooooooooin,

      werde ich damit Äger bekommen, wenn ich das mache?

      Das Briefgeheimnis soll ja _Persönlichkeitsrechte_ schützen.
      Und welche _Person_ soll sich denn melden und verletzt fühlen?

      der CDU-Partei-Genosse und damaliger Bürgermeister, der veranlasste, dass eine LKW-Ladung Bester Muttererde in meine Garteneinfahrt gekippt wurde, hat sich auch nicht gemeldet. Nachdem ich diese gute Erde in meinem Garten verteilt hatte, und nicht auf Gemeindeland, wo die offensichtlich hin sollte.

      Naja. Wenn ich meine Mails veröffentliche, wird sich wohl auch niemand verletzt fühlen. Weil: Niemand hat mir die Mail geschickt. Oder vielleicht doch!?

      Viele Grüße,
      Horst Haselhuhn

      1. Hi!

        der CDU-Partei-Genosse und damaliger Bürgermeister,

        welcher hoffentlich niemals erfahren wird, dass Du ihn als 'Genosse' bezeichnest;)

        off:PP

        --
        "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
    2. Das Briefgeheimnis soll ja _Persönlichkeitsrechte_ schützen.

      Nein soll es nicht, außerdem endet es beim Empfänger und gilt nur für verschlossene Briefe und nicht für Emails.

      1. Tachchen!

        Das Briefgeheimnis soll ja _Persönlichkeitsrechte_ schützen.

        Nein soll es nicht, außerdem endet es beim Empfänger und gilt nur für verschlossene Briefe und nicht für Emails.

        Diese sehr schräge  Aussage wird nur richtig, wenn du ausschließlich
        § 202 StGB betrachtest.

        Das ändert aber natürlich überhaupt nichts daran, dass die Veröffentlichung
        von Briefen Persönlichkeitsrechte verletzen kann und man sowas darum in der
        Regel besser lässt. Neben dem Strafrecht hat der liebe Gott nämlich noch das
        Zivilrecht geschaffen ... weil ihm das Strafrecht zu lasch war. :-)

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
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        1. Das Briefgeheimnis soll ja _Persönlichkeitsrechte_ schützen.

          Nein soll es nicht, außerdem endet es beim Empfänger und gilt nur für verschlossene Briefe und nicht für Emails.

          Diese sehr schräge  Aussage wird nur richtig, wenn du ausschließlich
          § 202 StGB betrachtest.

          Das Briefgeheimnis besteht ausschließlich aus dem § 202 StGB.

          Das ändert aber natürlich überhaupt nichts daran, dass die Veröffentlichung
          von Briefen Persönlichkeitsrechte verletzen kann und man sowas darum in der
          Regel besser lässt.

          Zumindest dann, wenn man nicht weiß worauf es ankommt, z.B. weil man Aussagen wie deine gelesen hat und die Aussage anhand des Gesetzestextes nicht nachvollziehen kann, weil sie falsch ist.

          1. Tachchen!

            Das Briefgeheimnis besteht ausschließlich aus dem § 202 StGB.

            Also kann ich gegen die Veröffentlichung nicht zivilrechtlich vorgehen?
            Und den Art. 10 GG haben sie auch einfach gestrichen, ohne mich zu informieren?

            Zumindest dann, wenn man nicht weiß worauf es ankommt, z.B. weil man Aussagen wie deine gelesen hat und die Aussage anhand des Gesetzestextes nicht nachvollziehen kann, weil sie falsch ist.

            Öhm was ist falsch? Und welchen Gesetzestext hast du gelesen?
            Einer von uns lernt in diesem Thread auf jeden Fall noch was dazu.

            Gruß

            Die schwarze Piste

            --
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            1. Das Briefgeheimnis besteht ausschließlich aus dem § 202 StGB.

              Also kann ich gegen die Veröffentlichung nicht zivilrechtlich vorgehen?

              Soll das vermutlich unterstellte "nein" etwa aus meiner Aussage hervorgehen?
              Wie Du schon festgestellt hast, hat das eine mit dem anderen nicht viel zu tun.

              Um die Frage zu beantworten, es liegen keine Informationen zum Sachverhalt vor, welche konkrete Hoffnung auf ein erfolgreiches zivilrechtliches Vorgehen machen oder die Möglichkeit des Erfolges ausschließen.

              Und den Art. 10 GG haben sie auch einfach gestrichen, ohne mich zu informieren?

              Art. 10 GG ist als Grundlage für § 202 StGB ebenso völlig irrelevant. Selbst wenn er inhaltlich relevant wäre, wäre er für die Fragestellung irrelevant siehe, Art. 1 Abs. 3.

              Öhm was ist falsch?

              Siehe meinen ersten Beitrag in diesem Thread. Es geht um die Veröffentlichung einer Email durch den Empfänger. Du kommst daraufhin mit dem Briefgeheimnis, was damit nicht das Geringste zu tun hat. Mit der Veröffentlichung einer empfangenen Email kann man in keiner Hinsicht gegen das Briefgeheimnis verstoßen.

              1. Tachchen!

                Hättest du mit mir über Brief- vs. Postgeheimnis sprechen und die Frage,
                ob es sinnvoll ist, diese Diskussion in diesem Umfeld zu führen, hätten
                wir sicherlich einen gemeinsamen Nenner finden können.

                Das Briefgeheimnis besteht ausschließlich aus dem § 202 StGB.

                [Art. 10 GG] Selbst wenn er inhaltlich relevant wäre, wäre er für die Fragestellung irrelevant siehe, Art. 1 Abs. 3.

                Spätestens nach diesen beiden Zitaten in der Addition sollte aber wohl
                klar sein, dass deine Argumentation in sich erst einmal widerspruchsfrei
                werden sollte dafür. ;-)
                (Dass Dritte aus dieser Diskussion nun endgültig nichts mehr ziehen können,
                macht das hier zudem noch zum falschen Ort dafür, aber das ist ein anderes
                Thema.)

                Gruß

                Die schwarze Piste

                --
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                1. Hello Jungs,

                  das Ganze ist durchaus interessant und ich erhoffe mir noch interessante Anregungen aus diesem Thread. Also erschießt Euch bitte nicht gegenseitig, bevor es ein greifbares und reproduzierbares Ergebnis gegegeben hat ;-)

                  Ich habe mal eine zeitlang sehr viel "ich liebe Dich"-Mails bekommen mit den passenden Bildchen drin. Die Bilder und Texte habe ich auf einer Domain zum Ablästern bereitgestellt. Das war bestimmt nicht unkritisch, da ich nicht wusste, wer die rechte an den Bildern hatte. Die texte waren sicherlich nicht literarisch genug, um irgendwelchen relevanten Schutz zu genießen. Aber mit dem Jugendschutz wäre ich bestimmt auch irgendwann angeeckt, denn die Bilder in den eMails wurden immer "deutlicher"...

                  Inzwischen gibt es die Seite nicht mehr. Es hat sich aber in drei Jahren auch niemand besschwert.

                  Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

                  Tom vom Berg

                  --
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                  1. Tachchen!

                    das Ganze ist durchaus interessant und ich erhoffe mir noch interessante Anregungen aus diesem Thread. Also erschießt Euch bitte nicht gegenseitig, bevor es ein greifbares und reproduzierbares Ergebnis gegegeben hat ;-)

                    Das Problem ist viel mehr, dass Substanzielles für dein Problem nicht mehr
                    zu erwarten ist aus dieser Diskussion. Darum halte ich ja die spezielle
                    Diskussion aktuell für verfehlt an diesem Ort. Sie hilft maximal Texter
                    und/oder mir.
                    Und diese Einschätzung hat jetzt auch mal nichts unseren gegensätzlichen
                    Ansichten zu tun (ich würde vermuten, er sähe das ebenso), sondern mit
                    der Tatsache, dass dies ein rein akademischer Streit ist. ;-)

                    Das die Veröffentlichung von Briefen ein heikles Thema in straf- wie
                    zivilrechtlicher Hinsicht sein kann, die Risiken bei ganz klassischem
                    Spam aber überschaubar sind, dürfte Konsens auch zwischen Texter und mir
                    sein.
                    Die zusätzlichen Gefahren im Einzelfall (wie dein Bilderbeispiel) hast du
                    ja bereits selbst sofort erkannt, weil sie nichts mit dem Grundproblem zu
                    tun haben, sondern als spezieller Aspekt hinzu treten können.

                    Gruß

                    Die schwarze Piste

                    --
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                    1. Die zusätzlichen Gefahren im Einzelfall (wie dein Bilderbeispiel) hast du
                      ja bereits selbst sofort erkannt, weil sie nichts mit dem Grundproblem zu
                      tun haben, sondern als spezieller Aspekt hinzu treten können.

                      Im Grunde gibt es nur "die zusätzlichen Gefahren" und kein "Grundproblem", da die Veröffentlichung einer Email durch den Empfänger gegen kein Gesetz verstößt. Erst aus dem Inhalt kann sich durch die Veröffentlichung ein Verstoß ergeben, was aber davon unabhängig ist, ob dieser Inhalt vorher per Email versendet wurde.

                      Nur für den, der nicht ernsthaft vorhat etwas zu tun und sein Vorhaben gleich aufgibt, sobald ihm mögliche Probleme aufgezeigt werden, ist das Haarspalterei (das Wort "akademisch" wollte ich hier noch nicht verwenden).

                  2. das Ganze ist durchaus interessant und ich erhoffe mir noch interessante Anregungen aus diesem Thread. Also erschießt Euch bitte nicht gegenseitig, bevor es ein greifbares und reproduzierbares Ergebnis gegegeben hat ;-)

                    Sorry, ich bin auf die eigentliche Frage nicht eingegangen, weil sie im Internet geschätzt schon zigtausendfach gestellt wurde. Vielfach ist sie korrekt und sinnvoll, vielleicht sogar umfassend, beantwortet worden. An den anderen Stellen kann man nur hoffen, daß möglichst oft wenigstens die falschen Aussagen als solche benannt wurden. Letzteren Part habe ich hier übernommen.

                    Ich habe mal eine zeitlang sehr viel "ich liebe Dich"-Mails bekommen mit den passenden Bildchen drin. Die Bilder und Texte habe ich auf einer Domain zum Ablästern bereitgestellt. Das war bestimmt nicht unkritisch, da ich nicht wusste, wer die rechte an den Bildern hatte.

                    Und wie Du nach etwas Nachdenken bestimmt einsehen wirst, hat das praktisch nichts damit zu tun, daß Du über Spam-mails zu den Bildern gekommen bist.

                    Und das gilt für fast alles, gegen das man verstoßen könnte, wenn man eine Email veröffentlicht.

                    Interessant wird es da, wo der Umstand, daß es um Spam-mails geht, eine Veröffentlichung zulässig werden lassen kann. Z.B. könnte man eventuell berichten, daß im Namen von Firma soundso Emails mit dem und dem Inhalt versendet werden, die anscheinend nicht wirklich von dieser Firma sind, sondern dieser schaden sollen. Aber auch in dem Fall müßte man aufpassen, keine Persönlichkeits- oder andere Rechte zu verletzen (z.B. durch die von Dir genannten Bilder).

                2. Hättest du mit mir über Brief- vs. Postgeheimnis sprechen ...

                  ...wollen

                  Ich will, solange nicht nötig, bestimmt nicht zwei Dinge gegenüberstellen, die für die Fragestellung beide irrelevant sind.

                  ... und die Frage, ob es sinnvoll ist, diese Diskussion in diesem Umfeld zu führen

                  Welches Umfeld, wenn nicht das wo etwas falsches behauptet wird, soll denn das geeignete Umfeld sein um das zu bemängeln. Daß eine derartige Diskussion daraus geworden ist, ist unnötig.

                  Das Briefgeheimnis besteht ausschließlich aus dem § 202 StGB.

                  [Art. 10 GG] Selbst wenn er inhaltlich relevant wäre, wäre er für die Fragestellung irrelevant siehe, Art. 1 Abs. 3.

                  Spätestens nach diesen beiden Zitaten in der Addition sollte aber wohl
                  klar sein, dass deine Argumentation in sich erst einmal widerspruchsfrei
                  werden sollte dafür. ;-)

                  Ich kann keinen Wiederspruch erkennen, kannst Du ihn benennen?

                  (Dass Dritte aus dieser Diskussion nun endgültig nichts mehr ziehen können,
                  macht das hier zudem noch zum falschen Ort dafür, aber das ist ein anderes
                  Thema.)

                  Jeder, der, vielleicht aufgrund deiner Aussage, auf die Idee kommt, gegen eine wie oben beschrieben geartete Veröffentlichung auf Basis des Briefgeheimnisses vorzugehen, kann daraus was ziehen.

  3. werde ich damit Äger bekommen, wenn ich das mache?

    Von wem denn? Vom Spammer? Da bin ich recht zuversichtlich, dass sich niemand bei dir melden wird ;)

    1. Hello,

      werde ich damit Äger bekommen, wenn ich das mache?

      Von wem denn? Vom Spammer? Da bin ich recht zuversichtlich, dass sich niemand bei dir melden wird ;)

      Also ich würde mich schon melden und das zweifelsfrei auch mit Erfolg, wenn Hotte eMails irgendeines Spammers, die Bezug auf mich nehmen (z.B. meine eMail-Adressen missbraucht haben) veröffentlichen würde.

      Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

      Tom vom Berg

      --
      Nur selber lernen macht schlau
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      1. Also ich würde mich schon melden und das zweifelsfrei auch mit Erfolg, wenn Hotte eMails irgendeines Spammers, die Bezug auf mich nehmen (z.B. meine eMail-Adressen missbraucht haben) veröffentlichen würde.

        Da stimme ich dir zu. Ich bin davon ausgegangen, Mailadressen werden entfernt, da ja hinreichend bekannt ist, dass diese nicht dem Spammer gehören.