Die zusätzlichen Gefahren im Einzelfall (wie dein Bilderbeispiel) hast du
ja bereits selbst sofort erkannt, weil sie nichts mit dem Grundproblem zu
tun haben, sondern als spezieller Aspekt hinzu treten können.
Im Grunde gibt es nur "die zusätzlichen Gefahren" und kein "Grundproblem", da die Veröffentlichung einer Email durch den Empfänger gegen kein Gesetz verstößt. Erst aus dem Inhalt kann sich durch die Veröffentlichung ein Verstoß ergeben, was aber davon unabhängig ist, ob dieser Inhalt vorher per Email versendet wurde.
Nur für den, der nicht ernsthaft vorhat etwas zu tun und sein Vorhaben gleich aufgibt, sobald ihm mögliche Probleme aufgezeigt werden, ist das Haarspalterei (das Wort "akademisch" wollte ich hier noch nicht verwenden).