Tom: Rechnung per eMail

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Hello,

es gibt einen Workaround für dieses Problem.

Vom gesetzlichen Standpunkt aus müssen Rechnungen, die ausschließlich per eMail versandt werden, ein zugelassenes Zertifikat haben, um die Authentizität prüfen zu können.

Du bist allerdings berechtigt, für Rechnungen im good-old-paper-style extra Gebühren zu nehmen. Das ist Vereinbarungssache.

Wenn Du nun in Deinen AGB oder im Einzelvertrag mit dem Kunden vereinbarst, dass Du einmal im Halbjahr  eine (kostenlose) Sammelrechnung auf Papier zur Verfügung stellst, die die vorab per email zugesandten nicht zertifizierten Detail-Auszüge (Einzelrechnungen) enthält, dann ist das dem Finanzamt auch Recht. Zumindest habe ich das bei Providerabrechnungen (Domainhandel) bei einem Freund immer so wahrgenommen.

Die ordentliche Rechnungsstellung darf nur nicht mehr als ein halbes Jahr nach Erbringung der Leistung stattfinden, sonst machst Du dich gegenüber dem FA schon wieder sanktionierbar.

Es hindert Dich und Deinen Kunden aber nichts daran zu vereinbaren, dass er auf "unordentliche Rechnungsstellung" bereits (mit Skonto) bezahlt.

Wie sich das allerdings auf die Abgabepflicht/Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer/Vorsteuer auswirkt, kann ich Dir leider nicht sagen. Üblicherweise ist die nach "vereinbarten Entgelten" fällig bzw. rückerstattungsfähig. Vereinbarungen zwischen Kaufleuten bedürfen aber nicht der Schriftform, sondern nur die Buchungsvorgänge.

Ich fände das wirklich interessant, das mal genau zu hinterfragen.

Ein harzliches Glückauf

Tom vom Berg

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Nur selber lernen macht schlau
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