Tachchen,
Ich weiß nur, dass es absolut gängige Praxis ist, Rechnung per E-Mail unsigniert zu verschicken. Da gibts auch wenig gegen zu sagen, solange das fein säuberlich in den AGB vermerkt ist - und das ist bei Dir ja der Fall.
Aber warum fragst Du nicht einfach mal beim verantwortlichen FA nach, ob die Aussage Deines Schuldners stimmt. Sowas ist doch schnell überprüft. Zudem hast Du dann ein starkes Argument zur Verfügung.
Hier im Forum wirst Du ohnehin nur Halbwissen serviert bekommen (mich eingeschlossen)...es sei denn der Siechfried melded sich noch zu Wort. ;-)
Gruß
Gargamel