stimmt es, dass Rechnungen signiert sein müssen, damit das Finanzamt sie auch anerkennt
Grundsätzlich ja (Absatz 3).
Wenn ich den OP richtig verstanden habe, ist er Kleinunternehmer, darf die MWST also auf der Rechnung nicht ausweisen. Und deshalb hat der Rechnungsempfänger auch keine Möglichkeit, Vorsteuerabzug geltend zu machen.
Warum wird dann trotzdem eine signierte Rechnung für das FA gebraucht?
Oder habe ich einen Denkfehler?
Grüße,
Erik