Tom: Rechnung per eMail

Beitrag lesen

Hello,

Und was die FA Sache mit der Zahlungspflicht zu tun hat frage ich mich auch.

Zu einem "normalen Geschäft" gehört als vertragliche Nebensache die "ordnungsgemäße Rechnunglegung"

Nur bei ordungsgemäßer Rechnung, also einer, die der "ordentlichen Schriftform" genügt, kann der Rechnungsempfänger die darin ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder geltend machen.

eMails und Faxe sind "außerordentliche Schriftform", daher nicht als Beleg zugelassen, es sei denn, die neuen Kriterien (Zertifikat) werden eingehalten.

Ein harzliches Glückauf

Tom vom Berg

--
Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de