Samoht: Rechnung per eMail

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Gudn!

eMails und Faxe sind "außerordentliche Schriftform", daher nicht als Beleg zugelassen, es sei denn, die neuen Kriterien (Zertifikat) werden eingehalten.

Vielleicht stell ich mich grad weng doof und ich überseh was, aber:

wo bitte ist der für das FA bemerkbare Unterschied?

Wenn der Kunde das PDF ausdruckt - was ist daran _ersichtlich_ anders, als wenn ich ihm es ausgedruckt zusende?

Gruß aus Fürth in Mittelfranken,
Samoht

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