du scheinst dich gut auszukennen. Weist du auch etwas über die Leitmotive die hinter diesen Gesetzen stehen?
Es gibt eine EU-Richtlinie dazu, maßgeblich beeinflusst von den Italienern, die mit Schein- und gefälschten Rechnungen massive Probleme zu haben scheinen und deshalb solche strikten Formalien gefordert haben (IIRC).
Ist schon gut, dass man dann die Echtheit garantieren kann. Aber ich frage mich: Was hindert mich daran eine Papierrechnung zu fälschen bzw selbst zu viele auszustellen usw.
Es ist einfacher, eine gefälschte Papierrechnung zu erkennen als eine PDF-Rechnung, in der Du mit Hilfe der einschlägigen Software herumgepfuscht hast.
Wird geregelt, dass Rechnungen per eMail vershcickt werden müssen diese auch bezahlt werden.
Nicht zwingend, aber viele Unternehmen verlangen mittlerweile eine Gebühr dafür, ja.
Und was die FA Sache mit der Zahlungspflicht zu tun hat frage ich mich auch.
Mittelbar. Welches Druckmittel hast Du als Unternehmer denn schon, Deinen Gegenüber zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung zu verpflichten? Dass dies Nebenpflicht aus jedem Vertrag zwischen Unternehmen ist, hat Tom ja schon gesagt, und im Zweifel bleibt einem letztlich nichts anderes übrig, als die Rechnung einzuklagen. Da hat sich in der Praxis bewährt, dass Rechnungen erst dann bezahlt werden, wenn sie finanzamtssicher sind. Einige halten den Gesamtbetrag zurück, andere zahlen erstmal nur den Nettobetrag.
Und ohne ordentliche Rechnung wird das Amt spätestens bei einer Überprüfung die Vorsteuern streichen. Und versuche dann mal, an eine korrigierte Rechnung zu kommen, da scheitern zuweilen selbst sog. "Global Player" ("Unsere Software kann keine Rechnung zweimal ausdrucken" oder "Unsere Software erlaubt uns nicht, Rechnungen zu editieren" usw.)
Siechfred
Hinter den Kulissen passiert viel mehr, als man denkt, aber meistens nicht das, was man denkt.