Moin!
Insbesondere
<zitat>
"In der weiteren Begründung des Landgerichts heißt es, es handele sich bei den Benotungen nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile. Diese seien zulässig, solange die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde."
</zitat>finde ich bedenklich. Für interessierte Eltern ist eine schlechte Benotung dort subjektiv sehr wohl eher eine Tatsache als eine Meinung.
Eltern sind Benotungen gewöhnt. Von ihren Kindern. Nur dass dort in der Regel nicht ein Durchschnitt aus mehreren Einzelwertungen gebildet wird, sondern eine Person ganz allein ihr Werturteil abgibt.
Das Wesentlich aber was ich wissen möchte ist, wie sieht das aus wenn die Lehrer private Webseiten mit Daten haben. Geben die damit wieder, wie auch schon zitiert, implizit eine Erlaubnis zur Bewertung?
Niemand benötigt eine Erlaubnis, implizit oder explizit, um über jemanden oder etwas eine Bewertung abgeben zu dürfen. Solange er dabei die Grenzen der Meinungsfreiheit einhält und die Rechte des Bewerteten nicht verletzt, ist dagegen absolut nichts zu sagen.
Dass sich vor allem schlecht bewertete Lehrer gegen solche Bewertungen zur Wehr setzen, ist allerdings verständlich. Niemand lässt sich gerne von einer anonymen Quelle sagen "Du bist scheiße!". Es gibt allerdings zwei Wege, das zu ändern: Gerichtlich, oder indem man die Gründe der schlechten Bewertung abstellt.
- Sven Rautenberg