Sven Rautenberg: spickmich und Rechtsverständnis

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Moin!

sowas hatte ich befürchtet. Einerseits zwingt der Staat einem zum Impressum, andererseits kann das dann ein Freibrief für die Daten sein.

Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

Beispiel:
Ein Lehrer möchte nicht bewertet werden aber er hat ein Hobby, Modellflugzeuge bauen. Weil er dazu einige Tutorials veröffentlichen möchte, erstellt er eine Webseite. Nun muss er Daten angeben, aber er will doch nicht bewertet werden... Zwickmühle. Nun geht es um persönliche Entfaltungsmöglichkeiten, die dadurch eingeschränkt werden, ein Teufelskreis...

Im Impressum hat der Lehrer seinen Namen anzugeben, aber nicht den Beruf oder die Schule, an der er arbeitet. Folglich kann man seinen Namen nicht mit seiner Lehrereigenschaft in Verbindung bringen, und es kann auch nicht geschlussfolgert werden, dass er damit einverstanden ist, diese Verbindung von anderen Websites herstellen zu lassen.

- Sven Rautenberg