Hans: spickmich und Rechtsverständnis

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Hi,

Im Impressum hat der Lehrer seinen Namen anzugeben, aber nicht den Beruf oder die Schule, an der er arbeitet. Folglich kann man seinen Namen nicht mit seiner Lehrereigenschaft in Verbindung bringen, und es kann auch nicht geschlussfolgert werden, dass er damit einverstanden ist, diese Verbindung von anderen Websites herstellen zu lassen.

so nun habe ich deine Aussage und Daniels, die gegenteiliger nicht sein könnten:

Wenn man die Daten veröffentlich (auch auf der eigenen Seite), dann darf das die Bewertungsseite auf jeden Fall auch, damit ist die Bewertung zulässig.

Wer hat denn nun recht von euch?

Hans