Guten Tag,
你好 Texter,
zunächst einmal gilt auch bei Notwehr, dass kein eklatantes Missverhältnis zwischen Angriff und Notwehr-Maßnahme bestehen darf. Ich darf nicht auf jemanden schießen, weil er mir eine Backpfeife gegeben hat.
Doch. Das nennt man (Putativ-)Notwehrexzess. Der Verteidiger bleibt dann straffrei, wenn er z.B. aus Furcht oder Schrecken gehandelt hat. Putativ ist die Notwehr dann, wenn der Verteidiger bezüglich des Notwehrgrundes irrt.
In deinem konkreten Fall könnte man folgendes konstruieren: Der Angreifer kommt auf den Verteidiger zu und hält seine Faust geschlossen. Der Verteidiger handelt aus Furcht und erschießt den Angreifer -> Notwehrexzess.
Was die Notwehr-Situation bei Polizisten im Dienst angeht: das ist nicht bis ins Letzte geklärt. Das wird scheinbar von Fall zu Fall durch einen Richter geklärt.
In Deutschland wird sowas sogar immer von Fall zu Fall durch einen Richter geklärt. Wie jede andere Straftat auch.
Gruß
Christoph Jeschke
Zend Certified Engineer
Certified Urchin Admin