nein, solange du den Verkehrsfluß nicht behinderst: "§3 StVO (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.", das ist allerdings bei 95 km/h sicher nicht der Fall.
bleibt noch die Frage: Was ist ein "triftiger Grund"? Ist in Zeiten der Rohstoffknappheit bzw. des Klimawandels im Zeichen der Umweltverschmutzung "Langsamfahren als Maßnahme zur Reduktion des Schadstoffausstoßes bei meinem PKW" nicht triftiger Gruned genug?
So gesehen müsste ich auch 80 km/h fahren dürfen ,wenn mein Auto dadurch weniger verbraucht. Und das tut es, schon allein, weil der Luftwiderstand im Quadrat zur Geschwindigkeit zunimmt.
Hätte fast Lust, das per Gerichtsurteil feststellen zu lassen.
Gruß vom foomaker
Natürlich glaube ich an die Existenz von Ausserirdischen. Schliesslich gibt es ja auch das PERFEKTE SCRIPT.