Sven Rautenberg: Auftrennen von Verträgen

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Moin!

Könnte ich denn nun - um wieder auf meine ursprüngliche Frage zurückzukommen - nicht einfach dem Verein eine Lizenz für meine Software verkaufen, dazu noch etwas für den Aufwand verrechnen und zugleich den Server vermieten?

Dann hättest du zwei Verträge mit dem Kunden. Vertrag 1: Verkauf einer Software-Lizenz plus Einrichtung der Software (Dienstleistung); Vertrag 2: Vermietung von Webspace mit einer bestimmten Server-Ausstattung. Solange keiner der Verträge die Zusicherung einer Wartung der betriebenen Software enthält, bist du IMHO raus aus der Nummer.

Wenn der Verein die Softwarelizenz kriegt, und rechtsunabhängig davon beim gleichen Anbieter Webspace mietet, dann

  • darf der Verein die Software auch auf einem anderen Server laufen lassen, also mitnehmen,
  • ist der Betrieb des Servers so zu gestalten, dass die lizensierte Software läuft, ansonsten MUSS der Verein die Software ja mitnehmen auf einen anderen Server,
  • wird im Zweifel die Rechtsstreitigkeit, dass der Verein die Software sowohl nicht mitnehmen, als auch auf dem veränderten Server nicht mehr betreiben kann, und für die Anpassung an die Serveränderung, die der Verein nicht in Auftrag gegeben hat, nochmal extra bezahlen soll, dazu führen, dass ein Gericht doch keine unabhängigen zwei Verträge annimmt.

Das wäre etwa vergleichbar mit einem Fernsehtechniker, der dir a) privat eine Wohnung vermietet und b) dir einen Fernseher verkauft und dir das Gerät auch gleich anschließt und einstellt. Die Tatsache, dass er gleichzeitig dein Wohnungsvermieter ist, verpflichtet ihn nicht, dir ein Jahr später erneut den Fernseher einzurichten, wenn der Kabelnetzbetreiber neue Sender einspeist.

Der Mieter darf aber ja auch jederzeit die Wohnung vertragsgemäß kündigen und den Fernseher mitnehmen, oder sich alternative Empfangsmethoden zulegen und die Programmeinstellung beliebig umändern.

Genau das soll hier ja aber nicht so leicht möglich werden. Der Vermieter der Wohnung vermietet also im Prinzip auch den Fernseher, der sein Eigentum bleibt und zu seinen Bedingungen mit TV-Programmen belegt ist.

Ich verkaufe dann ja die Software "so wie sie ist" und wenn dann auf "meinem" Server ein Update gemacht wird, muss ich ja nicht garantieren, dass dann die Software immer noch läuft.

Sehe ich auch so. Wenn auf deinem Server etwas geändert wird, musst du nur dafür sorgen, dass der Webspace, den dein Kunde von dir als Reseller mietet, auch immer noch (oder wieder) den versprochenen Leistungsumfang abdeckt.

Wenn zwei unabhängige Verträge existieren, darf der Verein die Software mitnehmen und auf einem anderen Server betreiben. Er darf die Software auch so verändern, dass sie entweder auf diesem oder dem anderen Server läuft. Fraglich ist, wer für diese Anpassung unter welchen Umständen geradezustehen hat.

Es ist aber gerade für speziellere Software, die regelmäßiger Aktualisierung unterworfen ist, absolut nichts ungewöhnliches, dass nicht nur ein einmaliger Lizensierungspreis vereinbart wird, sondern eine regelmäßige Zahlung für Wartung und Weiterentwicklung.

- Sven Rautenberg