Hi!
Okay, das erfüllt zwar nicht direkt die Pflicht zur Namensnennung seitens der Abwandlungsersteller, so wie sie die BY-SA formuliert. Diese verlangt von einem Veröffentlicher oder einem Abwandler die Namensnennung, bietet dafür aber nicht an, dass auch ein Link auf das Original dafür ausreichend ist. Die Wikimedia ergänzt dies durch ihre zusätzlichen Bedingungen. Insofern kann man das als eine Erweiterung der BY-SA ansehen, dass mir diese Arbeit durch die "Versionen/Autoren"-Seite abgenommen wird.
diese Erweiterung ist direkt in BY-SA vorgesehen, ich kann einen Namen/URL angeben, die als Nennung genügt.
Die Stelle finde ich nicht. Ich sehe in Punkt 4c vier Bedingungen, die erfüllt sein müssen
1. den Namen angeben (von URL steht da nichts)
2. den Titel des Inhaltes
3. den URI zum Schutzgegenstand
4. und im Falle einer Abwandlung einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Abwandlung handelt.
Ich sehe nicht, dass für Punkt 1. auch ein Verweis darauf gilt, denn im Offline-Fall funktioniert dieser Verweis nicht mehr, wodurch ich den Punkt nicht mehr erfüllen kann. Durch die Wikimedia-Erweiterung genügt die reine Nennung der URL, dass sie erreichbar sein muss, steht da nicht. Das könnte man auch nicht verlangen, denn wenn die Wikimedia-Server stürben, gäbe es massive Lizenzprobleme.
Abgesehen davon, dass sich das Chaos nun doch nicht ergibt, zumindest wenn man das SELFHTML-Wiki nach obigem Prinzip betreibt, stelle ich es mir aber nicht einfach vor, einen Lizenzwildwuchs zu vereinen, müsste man dazu doch sicher alle Lizenzgeber um Zustimmung bitten.
Da die Lizenzen alle kompatibel sein müssen, hat bereits jeder die nötigen Rechte und muß nicht fragen ;-)
Hatte ich nicht irgendwo gelesen, dass man die Lizenz im nicht einschränkenden Sinne erweitern kann? Gilt vermutlich nicht für Abwandlungen, der ursprüngliche Lizenzgeber kann hingegen.
Lo!