Hi!
Der Sinn ist, ein »CC-BY-SA« (oder was auch immer) an das Werk dranzuschreiben und jeder Hinz und Kunz weiß, was damit gemeint ist und wie das Werk (weiter- und wieder-)verwendet werden darf.
Ich kann deinen Ausführungen nicht folgen. Denn wenn ich das tue kommen mir Fragen auf, die das Ganze noch abstruser machen, wenn man nicht zwischen Nutzern und Autoren trennt.
Soviel zu CC. Deswegen ist die Wikipedia auf CC umgestiegen. CC-BY-SA ist im Wikipedia-Kontext ganz einfach (AFAIK): Per Lizenz stimmt jeder Mitautor zu, dass seine Beiträge weiterverbreitet werden dürfen und die Basis für weitere Werke bilden dürfen.
Das steht aber so nicht in der CC-BY-SA, sondern in einer Zusatzvereinbarung namens Nutzungsbedingungen und in Kurzform unter der Textarea für Änderungen einer Seite. Man willigt extra ein, dass der Beitrag (im Sinne von zum Gesamtwerk beitragen) unter der CC-BY-SA veröffentlich wird. Dies könnte man sich sparen, wenn es die CC-BY-SA schon geregelt hätte.
Nach meiner Auffassung muss das so sein, denn sonst könnte ohne diese Zusatzvereinbarung jemand eine dermaßen große Änderung anfertigen (wie groß auch immer die dabei ausfallen müsste), die nicht mehr nur als Abwandlung (1.a.) (Begriffnennungen gemäß http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode) sondern als eigenständiges Werk gilt, dieses in der Wikipedia speichern und unter eine komplett andere Lizenz stellen. Denn nur Abwandlungen unterstehen weiterhin der CC-BY-SA (oder einer gemäß 4.b.), eigene Werke nicht mehr. Wenn es also nun jemandem gelänge, eine derartige Änderung auf die Site der Wikipedia zu bringen, wäre diese erst einmal gelähmt, weil sie durch die neue Lizenz keine Rechte mehr daran hat und dürfte keine Abwandlungen anfertigen (eine entsprechend restiktive Lizenz angenommen). Da dies praktisch nicht zu verhindern wäre, könnte man nun als neuer Autor mit eigener Lizenz seine Rechte durchzusetzen versuchen. Es müsste erst jemand das neue Werk entfernen, damit wieder unter der alten CC-BY-SA weitergearbeitet und -genutzt werden kann.
Diesen Unterschied zwischen »Innen« und »Außen« stellt ihr mit einem Kniff her (Unterscheidung zwischen »Nutzern« und »Mitautoren«). IANAL, aber für mich klingt das alles sehr konstruiert.
Für mich ist das nötig, denn die CC-BY-SA regelt nach meiner Meinung nicht das Verhältnis zwischen den "Lizenzgebern" (gemäß 1.e. - aka Wikimedia/SELFHTML) und den "Rechteinhabern" (1.f. - aka Autoren). Ich habe keinen derartigen Passus herauslesen können.
Fällt ein Mitautor aus seiner rechtlichen Rolle als »Mitautor«, wenn er Teile aus dem Wiki auf seiner Homepage fortschreibt? Wenn ja, wieso, wenn nicht, wieso nicht? Das nur als zu klärende Fragen.
Sobald er den Submit-Button drückt hat er der Zusatzvereinbarung zugestimmt und ist dann nur noch Nutzer. Der Hersteller eines Produktes ist nach der Übergabe an den Handel auch nicht mehr der Eigentümer und kann sich nicht einfach in Geschäften beliebig daran bedienen. Ein Mitarbeiter an der Wikipedia tritt zwar sein Verwertungsrecht an die Wikimedia ab, gewinnt aber als Nutzer durch die CC-BY-SA sogar noch weitergehende Nutzungsrechte am Gesamtwerk.
Das kann man nun inhaltlich kritisieren, z.B. habe ich schon argumentiert, dass Kopien der Wikipedia ihr selbst wenig Schaden zufügen. Außerdem weicht man mit Zusatzbestimmungen von der Rechtssicherheit der etablierten CC-Lizenzen ab, welche der ganze Sinn hinter CC sind.
Es geht nicht um Zusatzbestimmungen für die Nutzung und Weiterverarbeitung außerhalb des SELF-Raums sondern um die durch die Nutzungslizenz nicht geregelte Frage nach der Mitarbeit.
Viel problematischer finde ich die strategische Dimension: Einerseits nutzt man eine der restriktiveren CC-Lizenzen »nach außen hin«, damit diese aber »nach innen« praktikabel ist, muss man sie mit zusätzlichen Bestimmungen versehen. Da frage ich mich, wo noch der Nutzen der Wahl der CC-Lizenz ist gegenüber eine komplett eigenen (wie es jetzt schon der Fall ist).
Der meisten, die mit dem Werk in Berührung kommenden, werden nur Nutzer sein, habe also durch die CC-Lizenz ein bekanntes Regelwerk, auf das sie sich stützen können. Die in der CC nicht geregelte Mitarbeit wird in der weiteren Vereinbarung geregelt. Es ist im Grunde genommen eigentlich keine Zusatzvereinbarung sondern eine eigenständige Vereinbarung, so wie der Vertrag zwischen Autor und Verlag auch nicht nur eine Zusatzvereinbarung zum Vertragsverhältnis zwischen Verlag und Lesern ist.
Wie gesagt, die Einfachheit der CC-Lizenz fundiert bei Communities wie der Wikipedia die gesamte Zusammenarbeit. Das ist für mich das Besondere und Neue der CC-Lizenzen: Man legt Lizenzen fest und verbreitet sie, sodass sich aus dem simplen Schema (Urheberangabe nötig + Bearbeitung möglich oder nicht + optional Non-Commercial + optional Share-Alike) alles ergibt.
Die Bearbeitung kann sich nicht nur auf eine Bearbeitung auf dem Veröffentlichungsmedium beziehen. Man kann auch auf seiner nach außen hin schreibgeschützten Webpräsenz Werke ohne ND-Zusatz anbieten. Ich denke deshalb nicht, dass sich die Bearbeitungsklausel auf die Textarea eines Wikis (und vergleichbares) bezieht.
Zudem gäbe es ein weiteres praktikables Problem. Die Rechteinhaber (1.f. - aka Autoren) zu nennen, würde in ungünstigen Fällen eine ewig lange Liste ergeben. Deshalb kann man auf die Nennung eines "Zuschreibungsempfängers" ausweichen, wozu aber erst einmal eine Zuschreibung mit den Autoren vereinbart werden muss.
Fragt ihr euch nicht, warum euer Lizenzmodell schon jetzt Missverständnisse hervorruft? CC ist einfach, ihr versucht das Gegenteil.
Ich finde nicht, dass die CC einfach auf Mitmachwerke angewendet werden kann, denn wie im ersten Beispiel zu sehen, bleibt reinweg durch die CC-BY-SA mindestens ein gravierender Punkt ungeregelt. Deswegen setzt vermutlich auch die Wikipedia nicht nur auf die CC-BY-SA (und die GNU Free Documentation License) sondern hält noch weitere Nutzungsbedingungen bereit, die beim Bearbeiten von Artikeln zur Geltung kommen.
Anstatt dass jeder Wiki-Mitautor der CC-Lizenz zustimmt und seine Inhalte darunter veröffentlicht, nutzt ihr CC nur indirekt (Übertragung gewisser Rechte an den Verein, welcher dann unter CC veröffentlichen darf).
Genau dieser Punkt ist in der CC nicht enthalten. Jemand der Abwandlungen aus einem CC-BY-SA-Werk erstellt, muss sie nicht zwangsweise under der selben Lizenz veröffentlichen, sondern kann gemäß und unter den Bedingungen von 4.b. eine eigene Lizenz verwenden. Das heißt also, wenn sich die Abwandlungsklausel auf die Textarea bezieht, hätte man unter Umständen einen Wust an Lizenzen inklusive deren jeweiliger Nennung. Deswegen braucht es die gesonderte Vereinbarung, dass Autoren ihre Verwertungsrechte abtreten, damit der Rechteinhaber ihren Beitrag am Gesamtwerk und damit selbiges unter eine einheitliche Nutzungslizenz stellen kann.
Das ruft Verwirrung hervor. Diese kommt nicht von ungefähr und wird nicht weggehen, sondern immer wieder Fragezeichen in den Köpfen auslösen, fürchte ich.
Das lässt sich auch nicht gänzlich beseitigen, fürchte ich. Die CC-Lizenzen beziehen sich nicht nur auf Mitmachwerke sondern eben nur auf den Teil der die reine Nutzung betrifft. Ansonsten wären diese Lizenzen nur auf Mitmachwerke beschränkt. Oder sie enthielten Klauseln, die speziell diese Mitarbeit beträfen und hätten dann das selbe Missverständnispotential.
Gut, es ist natürlich eure Entscheidung, CC nur partiell zu verwenden, wenn das rechtlich möglich ist. Nur bezweifle ich dann, dass sich Sinn und Nutzen der CC-Lizenzen dann entfalten. Ich glaube eher, dass es Leute verwirren wird, wenn sie CC lesen, wo eigentlich gar kein CC (bzw. dieser »Bearbeitung nicht erlaubt und gleichzeitig doch«-Schachzug) drin ist.
Eine Bearbeitung als Autor ist etwas andere als eine Abwandlung (und Wiederveröffentlichung) durch einen Lizenznehmer (Nutzer).
Lo!