Hi!
Da ich den Begriff "Rechteinhaber" beim ersten Lesen der CC-BY-SA anscheinend falsch verstanden hatte, muss ich mich etwas korrigeren.
Diesen Unterschied zwischen »Innen« und »Außen« stellt ihr mit einem Kniff her (Unterscheidung zwischen »Nutzern« und »Mitautoren«). IANAL, aber für mich klingt das alles sehr konstruiert.
Für mich ist das nötig, denn die CC-BY-SA regelt nach meiner Meinung nicht das Verhältnis zwischen den "Lizenzgebern" (gemäß 1.e. - aka Wikimedia/SELFHTML) und den "Rechteinhabern" (1.f. - aka Autoren). Ich habe keinen derartigen Passus herauslesen können.
Rechteinhaber sind nicht zwingend die Autoren, sondern diejenigen mit den Verwertungsrechten. Wenn ein Autor als Miturheber seine Verwertungsrechte gemäß $8(4) UrhG abtritt, ist er nicht mehr Rechteinhaber im Sinne der Lizenz. Wikimedia (oder hier der SELFHTML e.V.) wären dann Lizenzgeber und Rechteinhaber in einem.
Zudem gäbe es ein weiteres praktikables Problem. Die Rechteinhaber (1.f. - aka Autoren) zu nennen, würde in ungünstigen Fällen eine ewig lange Liste ergeben. Deshalb kann man auf die Nennung eines "Zuschreibungsempfängers" ausweichen, wozu aber erst einmal eine Zuschreibung mit den Autoren vereinbart werden muss.
Diese Aussage ziehe ich zurück. Die Autoren sind nicht mehr Rechteinhaber, somit ist nur noch die Nennung eines Namens nötig (zum Beispiel Wikimedia, SELFHTML e.V.).
Genau dieser Punkt ist in der CC nicht enthalten. Jemand der Abwandlungen aus einem CC-BY-SA-Werk erstellt, muss sie nicht zwangsweise under der selben Lizenz veröffentlichen, sondern kann gemäß und unter den Bedingungen von 4.b. eine eigene Lizenz verwenden. Das heißt also, wenn sich die Abwandlungsklausel auf die Textarea bezieht, hätte man unter Umständen einen Wust an Lizenzen inklusive deren jeweiliger Nennung. Deswegen braucht es die gesonderte Vereinbarung, dass Autoren ihre Verwertungsrechte abtreten, damit der Rechteinhaber ihren Beitrag am Gesamtwerk und damit selbiges unter eine einheitliche Nutzungslizenz stellen kann.
Hmmm, hier hab ich den "Rechteinhaber" ja doch richtig verwendet.
Lo!