Hi!
Gemäß meinem Verständnis vom deutschen Urheberrecht kann der Urheber die gewährten Nutzungsrechte unter bestimmten Umständen auch zurückziehen (§41 und §42 UrhG).
Ich bin kein Jurist, schaue aber öfter bei den Wikipedia-Urheberrechtsfragen. Dort hieß es bei entsprechenden Anfragen immer, eine einmal gewährte Lizenz kann nicht zurückgezogen werden. (Aktuell wird ja auch unter "Lizenz bei Datei:Panorama Wuerzburg.jpg" eine solche Frage behandelt.)
Ich interpretiere das so, dass mit jedem neuen Miturheber einer hinzukommt, der über die Verwertungsrechte des Gesamtwerks mitbestimmen kann und der bei Änderungen des Werkes gefragt werden muss.
Wählt man CC-BY-SA, so ist das sicher nicht der Fall: BY-SA erlaubt einerseits Änderungen und stellt andererseits klar, dass das daraus entstehende neue Werk wieder CC-BY-SA-lizensiert ist. (Wie's bei ND aussieht, weiß ich nicht.)
trete ich meine Verwertungsrechte an den Miturheber SELFHTML e.V. ab
Das geht nicht. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar (es sei denn, durch dein Ableben, danach geht es an deine Erben) und schon gar nicht an eine ausschließlich juristische Person. Du kannst Nutzungsrechte einräumen, behältst selbst aber _immer_ das Urheberrecht.
Gruß
Bernhard