Hi!
Lesen, wenn möglich dann ausgeschlafen
Bitte freundlich bleiben und die Sache kritisieren, nicht die Person.
Ich wollte ausdrücken, dass es meines Wissens nicht möglich ist, sich selbst das Nutzungsrecht zu nehmen, was--wenn ich die Sache nicht ganz falsch verstanden habe--dedlfix' zu tun gedachte.
Ich habe ihn so verstanden, dass er das Nutzungsrecht abtreten will, aber die Tatsache, dass man Nutzungsrechte beschränkt vergeben oder auch vergebene Rechte zurückziehen kann, geklärt wissen will.
Das UrhG regelt im Wesentlichen die Bestimmungen für Werke. Nicht gesondert verwertbare Beiträge zu einem Gesamtwerk sind davon nicht betroffen. Zumindest nicht so, dass man für diese "Nicht-Werke" die gesamten Rechte geltend machen kann. Es sollte geregelt sein, dass man als Miturheber auf sein Mitspracherecht insoweit verzichtet, dass schon allein aus praktischen Gründen nicht bei jeder Änderung jeder gefragt werden muss.
Lo!