Moin!
Edgar, dieser Diskussionszweig ergibt für mich keinen Sinn.
ich sehe nichts Hinderliches, warum es so schwer sein soll, parallel im Kopf mehrere Deutungsmöglichkeiten einer Sache zu prüfen, statt plump immer nur die Erstbesste anzunehmen.
Du forderst uns auf, das zu tun - und das Feedback von mir ist, dass ich nicht weiß, worauf du hinaus willst. Entweder erklärst du nun also deinen Gedanken, oder die Kommunikation scheitert.
Es gibt ein Rechtsverhältnis zwischen Lizenzgeber <> Lizenznehmer.
Das ist immer so. Allgemeinplatz.
Der Eine schreibt einen Wiki-Text, gibt diesen unter der _Lizenz_heraus_, ist also der Herausgeber der Lizenz
An dieser Stelle mein Veto: "Herausgeber der Lizenz" ist ganz schlicht und ergreifend eine vollkommen irreführende Bezeichnung. Drauf zu beharren, diesen Begriff zu verwenden führt zwingend zu Missverständnissen.
Korrekt ist "Lizenzgeber". Oder auch "Urheber", "Autor" etc.
Denn derjenige gibt nicht die Lizenz heraus, sondern er gibt seinen Text heraus - unter einer bestimmten Lizenz.
was gleich lautend mit dem Schöpfer und Publizist des Lizenztexts sein mag. Es ist jedoch nur eine Ambiguität, wie die Deutung von "Stuhl".
Dein Gefühl mal dahingestellt; überlege doch mal, welche Unterschiede es hinsichtlich der Verwertung macht, wer Rechtsträger ist und warum u. U. der Verein bei by-nd das nachsehen hätte!
Auch dieser Satz klingt merkwürdig. Insbesondere scheinst du hinsichtlich BY-ND ein Szenario im Kopf zu haben, welches mir persönlich nicht offensichtlich ist. Dein Versuch, bei deinem Publikum durch Anregung zum Nachdenken zu induzieren, dass man auf dieses Szenario kommt, scheitert leider. Warum sagst du nicht direkt, was dir auf-, ein- oder missfallen ist?
Sven, die Sache ist offensichtlich:
Für mich eben nicht.
Ein Verein ist eine juristische Person.
Korrekt.
Die Lizenz, wenn sie von jedem einzelnen Wiki-Autoren herausgegeben wird, gilt gegenüber jeder dritten Person, was eben auch ein juristische Person einschließt.
Wenn ich deine falsche Begriffsverwendung hier mal korrigiere:
"Wenn ein Autor ein Werk unter einer bestimmten, von ihm festgelegten Lizenz herausgibt, gilt diese gegenüber Dritten, auch gegenüber juristischen Personen."
Soweit kein Widerspruch. Das ist uns nicht neu.
Nun kann der Verein mit der im Diskussionspfad oben stehenden, freimütigen KISS-Lösung à la "wir nehmen entweder by-nd oder by-sa ohne Zusatzvereinbarung" ungewollt ins Hintertreffen geraten, weil u. U. Texte nicht verändert werden dürfen und weil der Verein nicht Rechtsträger wird.
Nein. Die Frage ist ja nicht, unter welcher Lizenz wir Werke von Autoren ENTGEGENNEHMEN, sondern unter welcher Lizenz wir solche Werke selbst wieder HERAUSGEBEN.
Mach dir klar, welche Rolle in der Lizenzfrage der Verein spielt.
Selbstverständlich wird der Verein im Wiki nur Mitarbeit akzeptieren können, die unter der Bedingung erfolgt, dass der einzelne Autor der Herausgabe seines Beitrags unter der gewählten Lizenz zustimmt.
Ich sehe im Moment nicht, dass du zu diesem Thema irgendeine bislang nicht beachtete Problemstellung aufgeworfen hättest. Insofern würde ich das Thema hier abschließen mit der Zusammenfassung: Keine Sorge, haben wir drüber nachgedacht und beachtet.
- Sven Rautenberg