Tach,
Damit tritt der Urheber einen Teil seine Rechte ab. Ihr seit also Lizenzgeber. Das wollte ich klargestellt wissen.
der autor veröffentlicht unter einer Lizenz und der Verein veröffntlicht unter einer Lizenz, beide müssen nur hinreichend kompatibel (Urheber muß dem Verein halt das Recht einräumen unter der gewählten Lizenz zu veröffentlichen) aber nicht gleich sein.
mfg
Woodfighter