ich bin kein Jurist und kann das daher nicht wirklich beurteilen. Wenn es aber tatsächlich darauf hinauslaufen sollte, dass man als Mitwirkender die Rechte am eigenen Beitrag abtritt und somit das, was man der Allgemeinheit da zur Verfügung gestellt hat, nicht mehr selbst als *eigene* Leistung verwerten darf, wäre das für mich ein absolutes KO-Kriterium.
Die Verwertungsrechte des Autors selbst dürfen IMHO nicht dadurch beschnitten werden, dass er etwas im Rahmen des SELFHTML-Wiki veröffentlicht.
Ich habe in BdE-Online ein Publikationsmodul. Damit kann ein Mitglied Artikel in eine Serie stellen und somit eine verlinkbare Artikelserie unter seinem namen öffentlich publizieren.
Für mich hat sich damals genau das problem gestellt. Ich habe es so gelöst: Der geistige Inhalt der Artikel ist im Eigentum des Autors, die Mittel und Methoden jedoch, welche die Publikation formatiert ausgeben und öffentlich referenzierbar machen, sind es nicht. Diese Methoden sind Eigentum von BdE-Online.
Mit anderen Worten, es ist dem Outor erlaubt, seine Tipparbeit als sein geistiges Eigentum weiterhin ausserhalb von BdE-Online zu verwerten, nicht aber das publizierte Resultat.
Ich vermisse in dieser Diskussion diesen Sachverhalt.
Es sind zweierlei paar Schuhe: Was ein Autor an Ideen in ein Formular eintippt, und was letztlich ausgespukt wird.
SELFHTML kann kein geistiges Eigentum für die Beschreibung von Webtechniken beanspruchen (wie im übrigen auch sonst kein Autor). SELFHTML kann aber rechte bezüglich der Formalen Präsentation geltend machen. Und hier gilt es klar zu sehen, was es zu schützen gilt im Sinne der öffentlichen Nutzens ist der Mehrwert in der Organisation der Inhalte.
Wenn jemand Inhalte in eine Buchform bringt, dann leistet er genau diese selbständige Arbeit.
Wenn SELFHTML formal fertige Versionen zum Download anbietet, dann muss es den Status dieser Form rechtlich beschreiben. Solche Seiten dürfen nicht einfach ohne eine Lizenz irgendwo anders gehostet werden.
Anderseits kann man dem WIKI-Autoren nicht die eigene Nutzung seiner Beiträge vorenthalten. Die Frage ist lediglich, wie das formale Verhältnis ist.
In BdE-Online können in eine Publikation Datenbankabfragen einfliessen. Diese sind eine Dienstleitung von BdE-Online, die der Autor nutzt.
Im gleichen Sinne nutzt der Autor im WIKI- die durch SELFHTML gehosteten Instrumente.
mfg Beat
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Der Valigator leibt diese Fische