Hi!
(1) Mitwirkung an Teilen der Doku (ich nenne es "Textstellen") bedeutet, dass (Mit-)Autoren keine eigenen Rechte an ihrem Geschriebenem haben, da sie eventuelle Urheberrechte an den Verein abtreten, der dafür aber die Doku unter einer offenen (CC-basierten) Lizenz anbietet.
(2) Artikel wie im "Aktuell"-Bereich sind weiterhin "Einzelkämpferprodukte", die den bisher üblichen redaktionellen Weg gegangen sind, und für die dann auch Autoren namentlich stehen können.
Sehr schön zusammengefasst. Das ist das, was ich nochmal klarstellen wollte / klargestellt bekommen wollte.
Nur damit jetzt keiner über deine Formulierung des ersten Punktes aufschreckt: Gemäß deutschem Recht - so wie ich es verstanden habe - bleibt man immer Urheber. Nur die Nutzungs-/Verwertungsrechte kann man weitergeben, respektive auf "seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten" (§8(4)), das allerdings widerruflich[*]. Beim Wiki-Editieren ist man allerdings nicht Urheber eines Werkes sondern Miturheber, weil Änderungen in der Regel weder eigenständige Werke bilden, noch sich gesondert verwerten lassen. Bei (kleinen) Beispielen ginge dies zwar, die dürften aber nicht die Schöpfungshöhe erreichen, um als Werk im Sinne des UrhG anerkannt zu werden.
[*] zum Beispiel §42 UrhG
Lo!