Hallo,
Ich kann das nicht ganz glauben, dass lediglich der im Impressum stehende haftet.
naja, das ist der Sinn des Impressums von Webauftritten: Einen inhaltlich Verantwortlichen zu nennen. Verantwortlich ist daher das Unternehmen als juristische Person, vertreten durch die im Impressum genannte Person. Vorzugsweise wird man im Impressum jemanden eintragen, der auch was zu sagen hat (Inhaber, Geschäftsführer, PR-Manager).
Zumindest als Störer müsste der Arbeitnehmer meiner Meinung nach haften
Das tut er wahrscheinlich indirekt. Wenn das Unternehmen beschuldigt oder verklagt wird, dann wird man sicher firmenintern denjenigen suchen, der das "verbockt" hat, und ihn entsprechend in den Senkel stellen, kündigen, Schadenersatz fordern, whatever. Das ist dann aber juristisch eine separate Angelegenheit.
ich denke aber auch, dass er direkt für die unrechtmäßige Veröffentlichungshandlung und nicht nur für die Vervielfältigung haftet.
Nicht, wenn er als Angestellter auf Geheiß seines Chefs handelt. Meiner Auffassung nach ...
Und wenn er's dann auch noch beweisen kann (e-Mails, interne Mitteilungen, Schriftverkehr), dann dürfte nicht der kleine Mann an der Front dran sein, sondern sein Chef.
Ciao,
Martin
Ich liebe Politiker auf Wahlplakaten.
Sie sind tragbar, geräuschlos, und leicht wieder zu entfernen.
(Loriot, deutscher Satiriker)
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