Nö, hier haftet normalerweise der Unternehmer, nicht der Hiwi, der den Auftrag ausgeführt hat. Als Kunde käme ich ja auch nicht auf die Idee, den Handwerker deswegen direkt zu belangen. Anders sieht es aus, wenn er bei der Arbeit geraucht hat und mein Teppich nun Brandlöcher hat. Das ist eine Sache, die nichts mit der Durchführung der beauftragten Arbeit zu tun hat; da würde ich mich direkt an den Verursacher wenden.
Das sagste mal nem Jura-Professor (die das gerne als Beispiel nehmen) - der wird nicht begeistert sein.
Der Maler haftet dafür. Aber wie du richtig sagst - du wirst nicht auf die Idee kommen den Maler zu verklagen. Nur ändert das an der Rechtslage nichts.
Auch hier die Frage wofür er haftet. Fürs Wohnung Vollkleckern haftet niemand. Ist was kaputtgegangen? Wenn ja, dann haftet jemand dafür. Wenn nein, dann hat der Handwerker die Gelegenheit zu Putzen. Nur wenn er dann nicht putzt, dann Haftet jemand für die Kosten die dem Wohnunhseigentümer fürs Putzen entstehen.