Hi,
man kann das zwar verbieten, aber für eingehende Nachrichten als Arbeitnehmer nicht wirksam verhindern; ich kann mich an einen Artikel aus der c't erinnern, in dem es darum ging, dass ein Arbeitgeber nicht in die Posteingänge von E-Mail-Konten gucken durfte, da die E-Mail-Adressen in Form von vorname.nachname@firma für Aussenstehende erratbar waren und diese nicht ahnen könnten, dass ihre Kommunikation durchsucht wird.
Ich beschäftige mich doch des öfteren intensiv mit diesem Thema. Sowas habe ich aber noch nicht gehört - vielleicht findest du das nochmal irgendwo?
Es geht ja hier einzig und alleine um die Frage, ob der Arbeitgeber Telekommunikationsdienstleister im Sinne des TKG ist. Nur dann treffen ihn die strengen Regelungen des TKG. Er wird dann praktisch im Bezug auf das Fernmeldegeheimnis so behandelt, wie WEB.de GMX etc.
Ich kann mir daher bei einem tatsächlichen Verbot der Privatnutzung kaum vorstellen, dass der Arbeitgeber als TK-Dienstleister verstanden wird. Aber natürlich sind andere (datenschutzrechtliche) Normen weiter zu beachten.
Wenn der AG dann eine Mail als privat identifiziert hat, wir er die in der Regel wohl auch nicht weiter anschauen dürfen.
Das Verbot der Privatnutzung muss dabei nur bestehen - wenn man dagegen verstößt ändert das noch nichts. Aber da entsteht - wenn man das als AG nicht ahndet oder überwacht - schnell eine betriebliche Übung, die das Verbot dann wegfallen lässt.
Gruß
Alex