Hello,
[...] Das ist sicherlich so, wie in einer Firma, in der die Geschäftsleitung auch Einblick in die Verbindungsdaten von Telefon und Internet nehem darf, wenn dies im Arbeitsvertrag steht und in begründeten Fällen auch in die Inhalte. [...]
Der Betriebsrat (falls vorhanden) hat dabei auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Wenn es um erlaubte private Korrespondenz handelt, sicherlich. Da kommt dann selbst der schwarz-gelbe Staatsanwalt nicht drum herum, der Firma die Kontrolle zu untersagen. Wie sich der rotge Staatsanwalt entscheiden wird, hängt vielleicht davon ab, ob es einen Freunden etwas nützt...
Wenn es sich um vermeintlich betriebliche Korrespondenz handelt - nein.
Wenn es sich um unerlaubte private Korrespondenz handelt, die daher (aus dem Blickwinkel der Geschäftsleitung) betrieblich sein muss, wird es spanndend. Wenn hier im Arbeitsvertrag eindeutig geregelt wurde, dass Verbindungsdaten und Inhalte dokumentiert werden, hat der AN keine Chance, sich rauszulügen.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
