Tach,
Ich beschäftige mich doch des öfteren intensiv mit diesem Thema. Sowas habe ich aber noch nicht gehört - vielleicht findest du das nochmal irgendwo?
das muss so 2004 gewesen sein, online habe ich spontan nix gefunden. In einem neueren Artikel vertritt Jörg Heidrich, aber etwas ähnliches:
„In der Diskussion um das Verbot der E-Mail-Nutzung im Betrieb wird häufig noch ein weiterer Punkt übersehen: Zwar kann der Arbeitgeber den Mitarbeitern verbieten, private E-Mails zu verschicken. Die Frage, wie er in diesem Fall mit eingehenden Mails zu verfahren hat, ist dagegen noch weitgehend ungeklärt. Denn faktisch kann er den Mitarbeitern nicht untersagen, private Nachrichten zu empfangen. Wer sich etwa darüber freut, nach Jahren einen alten Freund auf einer Firmenwebsite wiedergefunden zu haben und diesen daraufhin anschreibt, wird sich vorher kaum über die Mail-Regelungen innerhalb des Unternehmens informieren.
Auch wird man in diesem Fall nur schwerlich davon ausgehen können, dass der Versender automatisch eine stillschweigende Zustimmung zur Archivierung seiner E-Mails und der darin potenziell enthaltenen personenbezogenen Daten erteilt. Wer also juristisch auf Nummer sicher gehen will, sollte auch im Fall des Verbots der Privatnutzung die Mitarbeiter anweisen, eingehende persönliche Mails vor der Archivierung zu löschen oder in einen von der Aufbewahrung ausgenommenen Ordner zu verschieben. “ – http://www.recht-im-internet.de/themen/archivierung.htm
mfg
Woodfighter