Hallo,
vor einigen Wochen habe ich bei einem Handyunternehmen nennen wir es "tolles-mobilfunkunternehmen-gmbh" einen Vertrag abgeschlossen.
Alles super, alles telefonisch gemacht super.
Heute kommt nun ein Paket bei mir an mit einem neuen Handy. Dazu sinngemäß "Danke für Ihre Bestellung vom 29.3.2012"
Hm, ich habe aber an diesem Tag keinen neuen Vertrag bestellt.
Ein Anruf bei der Telekommunikationsfirma bringt zu Tage das keiner weiß warum ich einen zweiten Vertrag bekommen habe. Ich habe ihn wohl bestellt.
Wenn ich den Vertrag nicht will muß ich das Handy zurücksenden.
Irgendwie erinnere ich mich dran das es im BGB etwas gibt, das sinngemäß heißt...nicht bestellte Ware muß nicht zurückgesendet werden.
Die Telekommunikationsfirma jedoch sagt dies gilt hier nicht, da der Vertrag über das Telefon abgeschlossen wurde.
Also muß ich das Handy zurückschicken.
Das ganze ist für mich kein Problem, da ist wohl ein Fehler bei denen unterlaufen, aber was wäre, wenn ich da gerade im Urlaub gewesen wäre.
Also das ganze chronologisch:
Ich habe im Februar telefonisch einen Handyvertrag abgeschlossen, das Handy ist da und funktioniert.
Ich habe _nicht_ am 29.3 einen weiteren Vertrag abgeschlossen, habe aber nun das Handy.
Eigentlich hätte ich größte Lust das Handy zu behalten mit dem Hinweis auf nicht bestellte Ware. Aber ich habe eines gelernt. Im Internet und vor allem im Handy Bereich gelten wohl andere Gesetze.
So nun bin ich mal weg zur Post um das nicht bestellte Handy zurückzusenden.
Für mich aber eine Lehre. Ich bestelle sowas nur noch schriftlich. Telefonische Bestellungen nehme ich zukünftig nicht mehr vor.
Und ich wußte gar nicht das man so einfach auf einen einzigen Namen mehrere Handyverträge abschließen kann. Und warum kann die Handyfirma nicht feststellen, wer diesen zweiten Vertrag denn nun geordert hatte. Ich war es zumindest nicht.
Ich habe auch zu dem Hotline Mitarbeiter gesagt, ich mag zwar zwei Ohren haben aber ich brauche eben nur ein Handy und das habe ich.