Hi,
Irgendwie erinnere ich mich dran das es im BGB etwas gibt, das sinngemäß heißt...nicht bestellte Ware muß nicht zurückgesendet werden.
Die Telekommunikationsfirma jedoch sagt dies gilt hier nicht, da der Vertrag über das Telefon abgeschlossen wurde.
Können sie das beweisen - haben sie eine Aufzeichnung von dem Gespräch …?
MfG ChrisB
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RGB is totally confusing - I mean, at least #C0FFEE should be brown, right?
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