Roswita: Handyvertrag, etwas offtopic, aber doch interessant...

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Irgendwie erinnere ich mich dran das es im BGB etwas gibt, das sinngemäß heißt...nicht bestellte Ware muß nicht zurückgesendet werden.

Grundsätzlich richtig, aber allzu einfach sollte man es sich nicht machen.

Jetzt mal abgesehen von der guten Sitte und reinen Höflichkeit, jemanden über seinen Fehler zu informieren, bestehen nach BGB § 241a, Absatz 2 Ansprüche an der Ware, wenn die Lieferung „in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.“

Dies ist bei dir der Fall, denn die Lieferung bezog sich auf deine (vermeintliche) Bestellung („Danke für Ihre Bestellung vom 29.3.2012“). Also: Nicht benutzen, schon gar nicht entsorgen, sondern aufbewahren und auf Abholung warten - oder besser noch, falls ein kostenfreier Rücksendeschein beiliegt, sich trotz allem die Mühe machen und die Ware zurücksenden.

Die Telekommunikationsfirma jedoch sagt dies gilt hier nicht, da der Vertrag über das Telefon abgeschlossen wurde.

Dann mögen sie beweisen, dass du einen zweiten Vertrag abgeschlossen hast.

Der dortige Teamleiter hat mir erklärt es hat mit dem Fernabsatzgesetz zu tun, da würde das BGB nicht gelten. Mir ist klar, das dies nicht so ist.

Das Fernabsatzgesetz als solches gibt es seit gut 10 Jahren nicht mehr, die Regelungen sind im BGB ab § 312b gelandet.

Denn wenn mir eine Firma irgendwas zusendet das ich nicht bestellt habe muß ich es aufheben, so das die Firma es wieder abholen kann.
Da aber Handy etwas anderes ist (ggf. Schufa-Eintrag)

Naja, ein Telefon ist genauso eine Ware wie alles andere. Das solltest du tunlichst vom Mobilfunkvertrag trennen.

Trotzdem finde ich, das irgendwie Kundenservice im Internet-Provider-Bereich mangelhaft und im Handysegment kaum vorhanden ist

Das ist nichts Neues und bei den Preisen auch kein Wunder. Irgendwo muss ja eingespart werden, damit's immer schön billig, billig, billig ist.

Das ganze ist für mich kein Problem, da ist wohl ein Fehler bei denen unterlaufen, aber was wäre, wenn ich da gerade im Urlaub gewesen wäre.

Dann wäre das Paket bei dir nicht angekommen, sondern an den Absender zurückgegangen.

Und ich wußte gar nicht das man so einfach auf einen einzigen Namen mehrere Handyverträge abschließen kann.

2009 kamen in Deutschland auf 1000 Einwohner 1278 Mobilfunkteilnehmer. Mehrere Verträge auf einen Namen sind so gesehen schon fast normal.