einzelzimmer ez oder doppelzimmer dz: Handy Vertrag etwas offtopic aber doch interessant...

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Hi,

Irgendwie erinnere ich mich dran das es im BGB etwas gibt, das sinngemäß heißt...nicht bestellte Ware muß nicht zurückgesendet werden.
Die Telekommunikationsfirma jedoch sagt dies gilt hier nicht, da der Vertrag über das Telefon abgeschlossen wurde.

Können sie das beweisen - haben sie eine Aufzeichnung von dem Gespräch …?

MfG ChrisB

Der dortige Teamleiter hat mir erklärt es hat mit dem Fernabsatzgesetz zu tun, da würde das BGB nicht gelten. Mir ist klar, das dies nicht so ist. Denn wenn mir eine Firma irgendwas zusendet das ich nicht bestellt habe muß ich es aufheben, so das die Firma es wieder abholen kann.
Da aber Handy etwas anderes ist (ggf. Schufa Eintrag) hab ich das Paket zurückgesendet. Trozdem finde ich, das irgendwie Kundenservice im Internet-Provider Bereich mangelhaft und im Handysegment kaum vorhanden ist