Tom: Handyvertrag, etwas offtopic, aber doch interessant...

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Hello,

Das ganze ist für mich kein Problem, da ist wohl ein Fehler bei denen unterlaufen, aber was wäre, wenn ich da gerade im Urlaub gewesen wäre.

Dann wäre das Paket bei dir nicht angekommen, sondern an den Absender zurückgegangen.

Oder vom Paketboten beim Nachbarn abgegeben worden …

Mein lieber Nachbar ist in Urlaub und es kommt eine Lieferung für ihn, von der er mir nicht gesagt hat, er würde sie noch erwarten? Also ich wäre nicht so dusselig, die anzunehmen.
Soll der Bote doch einen Zettel in den Briefkasten werfen. Ich kann den Kram in den nächsten Tagen immer noch akzeptieren - _nach_ Rücksprache.

Zugegeben, es gibt immer Leute, die nicht nachdenken und es „nur gut meinten“. Denen muss man auch nicht böse sein. Auf der Auslieferungsquittung steht glücklicherweise drauf, wer das Paket angenommen hat.

Und außerdem hat _das_ dann der Absender verschuldet, denn durch geeignete Vorausverfügung hätte er festlegen können, _wer_ den Brief, das Päckchen oder Paket annehmen darf.

Der Nachbar hat i.d.R. keine Postempfangsvollmacht für mich; damit gilt das Versandstück also nicht als ordnungsgemäß ausgeliefert oder zugestellt. Zustellung geht sowieso nur gegen Unterschrift eines Postempfangsbevollmächtigten. Diese neuartige Art "Einwurfeinschreiben" sollten wir uns auch weiterhin nicht als "Zustellung" gefallen lassen und die Klagen dagegen unterstützen.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
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