Der Martin: Umsatzsteuer verpflichtend online ohne Computer

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Hallo,

[*] Wir hatten die Diskussion neulich schon einmal: Ich halte die Bezeichnung Umsatzsteuer_vor_anmeldung immer noch für falsch, weil ich sie ja nicht im Voraus mache, sondern erst, nachdem die entsprechenden Umsätze angefallen sind.
Keine Ahnung, wie das damals ausging. Und was du machst ist ja meistens Ausnahme statt Regelfall :-) Berechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für dieses machst du eine Umsatzsteuererklärung. Die während des Jahres zu zahlenden Beträge sind nur eine vorläufige Abrechnung.

ja, schon klar, aber die Meldung erfolgt immer erst _nach_ Zahlungseingang am Ende eines Abrechnungszeitraums (z.B. Quartal). Dass rückwirkend für das ganze Jahr nochmal alles aufgerollt wird, ist ja noch eine andere Sache.

Und diese Beträge richten sich im Normalfall auch nicht nach den vereinnahmten sondern den vereinbarten Beträgen - sprich: auf die von dir ausgestellten Rechnungen, egal wie der Zahlungsstand davon ist.

Das stimmt nicht ganz. Die Finanzmafia unterscheidet hier zwischen Soll- und Istveranlagung, das kann man bei der Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt wählen. Was du beschreibst, ist die Soll-Veranlagung - hier zählt wirklich die Theorie, unabhängig vom tatsächlichen Zahlungseingang. Das finde ich aber unsinnig, ich habe daher die Ist-Veranlagung gewählt; dabei zählt der tatsächliche Zahlungseingang.

Das ist also alles vorläufig, deswegen Voranmeldung (nach meiner Schlussfolgerung). (Siehe Umsatzsteuergesetz §§ 16, 18, 20)

Ja, so müsste man es wohl interpretieren. Trotzdem ein irreführender Begriff, finde ich. Unter _Vor_anmeldung würde ich eher verstehen: _Vor_ dem Zahlungseingang melden.

Ciao,
 Martin

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Denken ist wohl die schwerste Arbeit, die es gibt. Deshalb beschäftigen sich auch nur wenige damit.
  (Henry Ford, amerikanischer Industriepionier)
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